KÜS: Sicher mit Wohnmobil und Caravan unterwegs

Wertvolle Tipps zur Reisezeit

Dass die Campingfreunde mit ihren Wohnmobilen und Wohnanhängern bis zum Nordkap oder etwa nach Sizilien fahren, ist längst keine Seltenheit mehr. Die Sicherheit für die lange Ferientour mit den Campmobilen sollte einen hohen Stellenwert haben – zumal die Fahrzeuge ja meist nur wenige Wochen im Jahr genutzt werden. Die KÜS hat jetzt, da die große Reisewelle rollt, wertvolle Tipps parat.

353.663 Wohnmobile und 579.546 Wohnanhänger waren laut Kraftfahrt-Bundesamt am Stichtag 1. Januar 2013 in Deutschland zugelassen. Ein Großteil davon wurde in den letzten Tagen aus dem Winterschlaf erweckt und für die Urlaubsfahrt vorbereitet. Sie werden meist nur wenige Wochen im Jahr bewegt, dann aber sehr oft über weite Strecken. Es ist also besondere Sorgfalt angesagt.

Im Unfallgeschehen auf unseren Straßen spielen die Fahrzeuge der Camper eine eher untergeordnete Rolle. Die letzten von der Bundesanstalt für Straßenwesen erhobenen Zahlen stammen aus dem Jahr 2010. 743 Unfälle mit Personenschäden wurden registriert, an denen Wohnmobile beteiligt waren, dabei gab es 19 Tote und 202 Schwerverletzte. Und natürlich finden die meisten Wohnmobilunfälle in der Zeit von Mai bis Oktober statt, in der Hauptreisezeit.

Die KÜS hat bei ihren Hauptuntersuchungen an Wohnanhängern und Wohnmobilen die Schwerpunktmängel herausgefiltert.

Festgestellte HU-relevante Mängel bei Wohnanhängern liegen häufig im Bereich der Bremsanlage und der Lichtanlage. Die Bremsanlage rostet bei den langen Standzeiten, die Übertragungseinrichtungen verlieren ihre Gangbarkeit. Bei der Lichtanlage sind defekte elektrische Leitungen und Kontakte häufig das Problem, eine regelmäßige Kontrolle der Funktionalität ist deswegen empfehlenswert. Besonderes Augenmerk haben die KÜS-Prüfingenieure auf Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung. Mängel durch zu großen Verschleiß sollte man im Vorfeld beseitigen lassen. Bei der Bereifung der Anhänger zählt die Profiltiefe, 1,6 Millimeter mindestens sagt der Gesetzgeber, die KÜS empfiehlt 3 Millimeter.

Kontrolliert werden die Reifen auch auf Beschädigungen (Deformationen und Alterungsrisse). Wichtiger Hinweis: Bei Wohnanhängern, die nach der 9. Ausnahmeverordnung der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung besitzen, dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre alt sein (zu erkennen an der DOT-Nummer), da sonst dieser Ausnahmestatus verloren geht.
Bei Wohnmobilen ist das Erkennen als solches gerade bei kleineren Modellen (bis ca. 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) nicht immer so einfach, größere Fahrzeuge sind meist spezieller gebaut und ausgerüstet. Ein Wohnmobil ist laut Definition ein Fahrzeug der Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit besonderer Zweckbestimmung. Es ist so konstruiert, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst: Tisch und Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können, Kochgelegenheit und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

Da Halter von kleineren Modellen ihr Fahrzeug häufiger im normalen Fahrbetrieb verwenden, fehlen bei der Hauptuntersuchung nicht selten einige dieser Merkmale, so dass dieses Wohnmobil nicht mehr der Fahrzeugbeschreibung entspricht und keine neue Plakette erteilt werden darf. Zeitweise wurden größere Kombis, Transporter und Multivans zu Wohnmobilen umgerüstet, um in den Genuss von steuerlichen Vergünstigungen zu kommen. Sie verloren dann jedoch schnell die beschriebene Zweckform.

Mittlerweile ergeben sich die Steuersätze von Wohnmobilen auch über die Schadstoffklassen und nicht mehr alleine gewichtsbezogen. Achtung! Dies hat zur Folge, dass umgerüstete Fahrzeuge, welche auf Grund einer Auf- bzw. Ablastung ihre ursprüngliche Schadstoffeinstufung verloren haben, nun plötzlich sehr teuer geworden sind.

Auch bei den Wohnmobilen ist die Funktion der Lichtanlage und der Bremsanlage der häufigste Mangel. Weitere Mängel finden sich bei den Hauptuntersuchungen der KÜS im Bereich des Motors und der Abgasanlage (Ölverlust, eine defekte Auspuffanlage, sowie das Nichterreichen der Grenzwerte bei der Untersuchung des Abgasverhaltens) und im Bereich der Bereifung.

Vorsicht: Wohnmobile haben meist verstärkte Reifen (Reinforced oder C-Reifen). Diese Reifen verhalten sich sehr unterschiedlich (Reinforced-Reifen sind in der Seitenflanke verstärkt; C-Reifen in der Lauffläche), weshalb man auch nicht verschiedene Reifen auf einem Fahrzeug montieren sollte. Außerdem muss der zu beachtende Luftdruck bei C-Reifen erheblich höher sein! Werden Reifen längere Zeit mit zu niedrigem Luftdruck betrieben, entsteht eine zu hohe Eigenreibung des Pneus, was zu Beschädigungen und sogar nicht selten zu einem Reifenplatzer führen kann. Eine Sache, die den KÜS-Ingenieuren oft auffällt.

Besonders achten die Prüfer bei einem Wohnmobil und Wohnanhänger auf die Flüssiggasanlage (Campinggasanlage = Gasanlage zum Betrieb der durch die Definition vorgeschriebenen Kücheneinrichtung und nicht zum Antrieb von Kraftfahrzeugen). Sie muss spätestens alle zwei Jahre von einem Fachmann kontrolliert werden, der eine Prüfbescheinigung ausstellt. Wenn der Wohnraum mit dem Fahrgastraum verbunden, also nicht durch eine Wand getrennt ist, wird ohne die positive Prüfbescheinigung keine HU erteilt. Man kann die Gasprüfung allerdings auch zusammen mit der HU durchführen lassen. Gasflaschen, -kästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Diese Teile dürfen nicht älter als zehn Jahre sein, da ansonsten keine positive Prüfung erfolgt. Des Weiteren kann bei einer ungeprüften Gasanalage der Versicherungsschutz gefährdet sein. Bei einem Brandschaden verlangen die Versicherungen als Erstes die Gasprüfbescheinigung zur Einsicht.

Bei Fahrzeugen, die länger nicht genutzt werden oder sich auf einem festen Standplatz befinden, wird meist weniger auf die Fristen zur Hauptuntersuchung geachtet. Für Wohnmobile gelten bei der Hauptuntersuchung spezielle Regeln. Hintergrund: Mängel an so großen und schweren Fahrzeugen können zu besonders folgenschweren Unfällen führen. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen nach der Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach alle 24 Monate. Fahrzeuge, die schwerer sind als 3,5, aber leichter als 7,5 Tonnen, haben nach zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen sie alle 2 Jahre vorgestellt werden. Diese Regelung gilt bis zum 6. Jahr, danach erfolgt eine jährliche Prüfung. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.

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