KÜS: Moderne Fahrzeugbeleuchtung – Die Lichtausbeute ist sehr gut, aber die Umrüstung birgt Gefahren und die Reparatur ist zu teuer

Vielzahl und Komplexität der Leuchtmittel birgt Gefahren beim Nachrüsten

Hersteller sollen preiswerte Austauschmöglichkeiten bei der Fahrzeugbeleuchtung vorhalten

Defekte Glühbirne raus aus dem Scheinwerfer, neue rein! Das war gestern. Heute, bei modernen Fahrzeugen, bildet die sogenannte lichttechnische Einrichtung eine komplexe Einheit, meist als großes Modul verbaut und fest mit einer hochtechnischen Steuerelektronik verbunden. Die Vorteile für den Autofahrer und für mehr Sicherheit auf unseren Straßen liegen auf der Hand. Aufmerksam sein muss man jedoch bei der Um- und Nachrüstung. Ärgerlich sind auch die hohen Reparaturkosten defekter Beleuchtungseinheiten. Die KÜS hat hierzu wichtige Informationen für die Autofahrer.

Ein Großteil der Fahrzeugfront eines modernen Automobils wird inzwischen von der Beleuchtungseinheit eingenommen. Da, wo früher einsam ein runder oder eckiger Scheinwerfer saß, findet man heute neben Fern- und Abblendlicht noch die Kurvenbeleuchtung, Abbiegelicht, adaptive Lichterteilung und weitere Mittel zum Ausleuchten der Fahrbahn oder zur Markierung des eigenen Fahrzeuges. Die Fahrzeugbeleuchtung ist in einer großen Einheit zusammen fest verbaut und für den Laien nur noch schwer zugänglich. Wenn es dann um die Frage der Um- oder Nachrüstung oder einer eventuellen Reparatur geht, gibt es viele Details zu beachten.

Grundlegende Voraussetzung für die Nutzung von Leuchtmitteln ist eine Bauartgenehmigung für den entsprechenden Verwendungszweck. Dies erkennt man an der Kennzeichnung mit dem E-Prüfzeichen und der entsprechenden Symbolik. Die KÜS empfiehlt, beim Kauf genau hinzusehen. Das E-Prüfzeichen muss auf dem Leuchtmittel selbst aufgedruckt sein. Ein auf der Verpackung eines Nachrüstkits aufgedrucktes E-Prüfzeichen bestätigt lediglich die elektromagnetische Verträglichkeit einzelner Komponenten, keinesfalls aber des Leuchtmittels selber. Genau dies wird aber suggeriert.

Wichtig ist auch, dass weder Xenon-Brenner noch LED-Leuchten in eine für Halogenlampen vorgesehenen Scheinwerfer eingesetzt werden dürfen. Viele der auf dem Markt befindlichen LED-Leuchten können etwa auch zu empfindlichen Störungen anderer elektronischer Systeme am Fahrzeug, etwa des Radios, des Navigationsgerätes oder der Motorsteuerung führen. Ähnlich verhält es sich mit den in der Werbung etwa als „Hochleistungslampen mit sensationeller Lichtausbeute“ angebotenen Leuchtmittel. Auch hier ist Vorsicht geboten. Die möglicherweise vorhandene Mehrleistung wird durch erhöhten Energieverbrauch und gesteigerte thermische Belastung erreicht. Darunter leidet auch die Lebensdauer und gewonnen ist nichts.

Besonders preiswerte Angebote bei Leuchtmitteln sollten auch die Alarmglocken läuten lassen. Besonders Importware ist hier betroffen. So gibt es etwa einen Scheinwerfer aus Fernost, der überhaupt keine Aufnahmemöglichkeit der bei uns notwendigen Leuchtweitenregulierung vorsieht. Außerdem sind in diesem Teil drei Begrenzungsleuchten, die sogenannten Angel Eyes (Leuchtringe), eine 5-W-Halogenlampe und LED´s verbaut. Das ist bei uns nicht mehr zulässig. Der Prüfingenieur der KÜS würde hier keine Plakette mehr bei der Hauptuntersuchung auf das Kennzeichen kleben.

Grundsätzlich empfiehlt die KÜS bei Arbeiten an der Fahrzeugbeleuchtung die Fachwerkstätten des Kraftfahrzeug-Gewerbes aufzusuchen.

Die Komplexität moderner Fahrzeugleuchten lässt eine Teilreparatur oder ein Herunterrüsten, etwa auf die Halogenvariante des jeweiligen Modells, nur noch schwer zu. Ohne Zweifel sind Dinge wie Kurven- und Abbiegelicht oder die adaptive Lichtverteilung wichtige Punkte, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Durch die Vernetzung dieser Bauteile ist allerdings auch die Steuerelektronik darauf ausgerichtet. Mit Umrüstungen oder Teilreparaturen kommt sie nicht mehr klar. Im Reparaturfall muss die anfänglich beim Fahrzeugkauf gewählte teure Komplettlichtanlage getauscht werden – unter Umständen ein teurer Spaß.

„Die Fahrzeughersteller sollten überlegen, ob nicht preiswertere Austauschmöglichkeiten für zukünftige Beleuchtungssysteme angeboten werden. Diese sollten beispielsweise Teilreparaturen zulassen, das schont die Geldbeutel der Autofahrer“, so der Bundesgeschäftsführer der KÜS, Peter Schuler.

Bei Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar; vielen Dank!

Bilder zur Pressemeldung

Pressekontakt

Bundesgeschäftsstelle
Fachbereich Presse & PR
Ansprechpartnerin:
Sandra Jochem
Zur KÜS 1
66679 Losheim am See

Telefon: (0 68 72) 90 16 – 380
Telefax: (0 68 72) 90 16 – 5380

www.kues.de
presse@kues.de

Scroll to Top