KÜS: Achtung beim Nachrüsten von Abgasanlagen am Motorrad

Nachweis über Verwendungszweck für nicht serienmäßigen Auspuff hilft bei Kontrollen

Sommerzeit – Motorradzeit! Ob in Gruppen oder alleine – die Biker gehören im Sommer vermehrt zum Straßenbild. Und genau wie die Autofahrer haben auch die Motorradfreunde das Tuning oder die Veredelung ihrer Fahrzeuge für sich entdeckt. Besonders beliebt ist dabei die Nachrüstung der Abgasanlage. Die KÜS weist darauf hin, dass es hierbei wichtige Dinge zu beachten gilt.

Die im Handel erhältlichen Nachrüst-Abgasanlagen für neuere Motorräder haben in der Regel ein sogenanntes E-Prüfzeichen auf der Anlage selbst eingeprägt. Das reicht als Genehmigungsgrundlage aus. Zu beachten ist noch eine Besonderheit für Deutschland: Alle ab dem Jahr 2006 nach der Abgasnorm Euro 3 zugelassenen Motorräder dürfen nur mit einer mit Kat bestückten Abgasanlage nachgerüstet werden.

Für Abgasanlagen ohne E-Prüfzeichen muss eine Zulassungsnummer des Kraftfahrt-Bundesamtes vorliegen und die sogenannte ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) muss mitgeführt werden. Für Abgasanlagen mit einem Teilegutachten ist eine Änderungsabnahme erforderlich. Bei dieser sogenannten Änderungsabnahme sind die Prüfingenieure der KÜS gerne behilflich. Die Änderungsabnahme bestätigt, dass der Betrieb der Anlage mit dem vorliegenden Teilegutachten an diesem Motorrad erlaubt ist und der Einbau korrekt vorgenommen wurde.

Die KÜS empfiehlt im Falle von Abgasanlagen mit E-Prüfzeichen einen sogenannten Nachweis des Verwendungsbereiches für die Abgasanlage mitzuführen. Hierbei handelt es sich um eine vom Hersteller herausgegebene Karte oder einen Auszug aus der EG-Typgenehmigung. Darin aufgeführt sind die Motorradmodelle für die die jeweilige Abgasanlage erlaubt ist. Der Nachweis des Verwendungsbereiches hilft bei Polizeikontrollen und erleichtert die Nachprüfung bei der Hauptuntersuchung.

Beim Kauf einer Nachrüst-Abgasanlage für das Motorrad sollte man daher darauf achten, dass ein Nachweis des Verwendungsbereiches mitgeliefert wird. Dieser Service der Hersteller mit dem Nachweis des Verwendungsbereiches ist allerdings freiwillig.

Die KÜS weist auch darauf hin, dass Manipulationen an der Abgasanlage, egal ob bei der werksseitig eingebauten oder der nachgerüsteten Anlage, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Beliebt sind etwa solche Dinge wie das Herausnehmen des Schallabsorbers. Dann stimmt zwar für manchen Biker der Sound, aber das Motorrad ist nicht mehr konform mit der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Vor solchen Dingen warnt die KÜS ausdrücklich.

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