KÜS: Vorsicht bei der Nachrüstung mit Xenon-Licht

Auf Typprüfung und E-Prüfzeichen achten

Sei es nun die Tatsache, dass man nachts besser sieht oder die Teilnahme am momentanen Trend – Xenon-Licht hat Vorteile gegenüber der bisherigen Fahrzeugbeleuchtung. Also, Halogenlämpchen raus, Xenon rein – fertig! Doch Vorsicht! Die KÜS warnt vor der unsachgemäßen Nachrüstung, bei der die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt und der Versicherungsschutz eingeschränkt wird. In Europa dürfen nur komplette Scheinwerfersysteme mit Typprüfung und Leuchtweitenregulierung sowie Scheinwerferreinigungsanlagen eingebaut werden.

Die Suche nach Schnäppchen ist legal und inzwischen auch zum Volksport geworden. Doch man muss immer die Gesamtrechnung im Auge behalten. Dies gilt im Besonderen für sicherheitsrelevante Teile am Automobil. Natürlich reizt es ungemein; wenn man im Internet ein Angebot für eine schnelle und noch dazu preiswerte Nachrüstung mit Xenon-Licht findet.

Wie man es nicht machen sollte

Das Xenon-Leuchtmittel, dazugehörige Kabel und das Vorschaltgerät sind bei Auktionen im Internet oder auf Tuning-Meetings schon für unter 60 Euro zu haben. Man ersetzt das defekte Halogenleuchtmittel durch den Xenon-Brenner und verbindet das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordnetz. Sehr oft wird dem Käufer versichert, dass das ECE-Prüfzeichen, oft auch als E-Prüfzeichen bezeichnet, vorhanden ist, es wird sogar regelrecht damit geworben. In Wirklichkeit ist dieses Genehmigungszeichen nur auf dem Vorschaltgerät angebracht. Es bestätigt lediglich die Gesetzeskonformität bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit. Auf dem Leuchtmittel selbst, also dem Xenon-Lämpchen, fehlt das Genehmigungszeichen in aller Regel. Dem Käufer ist dies oft nicht klar. Ein solch preiswerter und flotter Umbau kann das Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit die Einschränkung des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

Die Vorschrift für Xenon-Nachrüstung ist eindeutig

In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus mehreren Komponenten. Dazu gehört ein Satz typgeprüfter Scheinwerfer mit dem Kennzeichen E und dem Buchstaben D für Gasentladungen, zu finden auf der Abschlussscheibe. Das Xenon-Leuchtmittel muss ein E-Prüfzeichen aufweisen, dazu kommt eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass das Abblendlicht auch bei Fernlicht ständig eingeschaltet ist. Die Preise für die Leuchtweitenregulierung zum Nachrüsten liegen um die 400 Euro, für die Scheinwerferreinigungsanlage um die 250 Euro. Dazu kommen dann noch die Kosten für den Einbau in der Fachwerkstatt. Damit wird deutlich, dass es sich hier um hochwertige, geprüfte Hightech-Produkte handelt und es nicht mit dem flotten Auswechseln eines Scheinwerferlämpchens getan ist. Die Typgenehmigung für die Scheinwerfer wird immer nur zusammen mit der Lichtquelle erteilt, ein beliebiges Austauschen der Komponenten ist also nicht erlaubt, das sollte man wissen.

Dass es sich bei der unsachgemäßen Nachrüstung mit Xenon-Leuchtmitteln nicht um eine Bagatelle handelt und die Verkehrssicherheit gefährdet ist, zeigen zahlreiche Tests der Spezialisten in den Lichtlabors. Die Blendlichtwerte, die den entgegenkommenden Verkehr betreffen, überschritten bei den illegalen Nachrüstsätzen die zulässigen Grenzwerte um das Hundertfache. Dazu besitzen solche nachgerüsteten Fahrzeugbeleuchtungen keine Hell-Dunkel-Grenze mehr, was die Einstellung der Scheinwerfer zusätzlich erschwert. Die anderen Verkehrsteilnehmer haben dadurch massive und vor allem gefährliche Beeinträchtigungen hinzunehmen.

Wenn also das Fahrzeug nicht beim Kauf bereits mit Xenon-Licht geordert wurde und nachgerüstet werden soll, empfiehlt die KÜS:

• Immer ein Komplett- Set zur Nachrüstung kaufen.
• Nur bei namhaften Herstellern und Ausrüstern einkaufen.
• Immer auf die Typprüfungsunterlagen und die E- und/oder ECE-Prüfzeichen achten.
• Den Einbau nur in Fachwerkstätten des Kfz-Gewerbes ausführen lassen.

Bei allen Fragen rund um die Nachrüstung mit Xenon-Licht stehen die Prüfingenieure der KÜS zur Verfügung. Den KÜS-Partner in der Nähe findet man unter www.kues.de.

Bei Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar; vielen Dank!

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