Tempo-100-Plakette

Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Kraftfahrzeug mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h schnell fahren. Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO bestimmt die hierzu notwendigen Voraussetzungen. Die 100-km/h-Genehmigung erlangt man über eine positive Überprüfung durch einen Prüfingenieur der KÜS.

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