Genau dieser Versuchung sollte man auf keinen Fall nachgeben! Denn der Seitenstreifen erfüllt ganz einfach eine Sicherheitsfunktion. Er dient dazu, das Auto im Pannenfall abzustellen und damit Schlimmeres zu verhindern. Heißt: Schäden vermeiden, die durch die Weiterfahrt entstehen können, sofern die Weiterfahrt überhaupt möglich ist. Aber auch: Schaden von anderen Verkehrsteilnehmern abwenden. Daher muss beim „Pannenfahrzeug“ die Warnblinkanlage eingeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Aussteigende Personen müssen zudem eine Warnweste tragen. Sinnvoll ist es also, nicht nur eine (vorgeschriebene) Warnweste mitzuführen, sondern eine pro Insasse.
Tatsächlich gibt es wenige Ausnahmen, in denen der Seitenstreifen befahren werden darf: Das ist der Fall, wenn die Polizei dies klar erkennbar anordnet – oder die Anordnung durch ein entsprechendes Verkehrsschild klar ersichtlich ist. (So kann etwa, je nach Situation, bei starkem Verkehr und an Baustellen eine Entlastung erreicht werden).
Übrigens: Wer dem Stau entgehen will, wie oben beschrieben, zieht nicht nur den Ärger anderer Autofahrer auf sich. Er muss mit einem hohen zweistelligen Bußgeld rechnen und einem Punkt in Flensburg.
Die KÜS wünscht gute, sichere und natürlich pannenfreie Fahrt!
Fotos: pexels.com/Ebahir, Markus Spiske