Recht: In der Regel keine Lkw-Fahrerlaubnis bei Epilepsie

Ein Epileptiker darf nicht Lkw fahren.

Eine Ausnahme kann es nur unter strengen Bedingungen geben, wie das Oberveraltungsgericht Bremen nun entschieden hat. Geklagt hatte ein Lkw-Fahrer, der während eines epileptischen Anfalls einen Unfall verursacht hatte. Die Krankheit war vor der Kollision nicht bekannt, sondern wurde erst im Nachhinein durch einen medizinischen Gutachter festgestellt.

Die Behörden entzogen dem Mann daraufhin die C1-Fahrerlaubnis, was er nicht hinnehmen wollte. Die Verwaltungsrichter bestätigten die Entscheidung jedoch: Der Kläger sei wegen der Epilepsie als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 anzusehen, wie „RA Online“ aus dem Urteil zitiert. Eine Fahreignung sei nur in Ausnahmefällen gegeben – etwa, wenn ohne medikamentöse Behandlung seit fünf Jahren kein Anfall mehr aufgetreten ist. (Az.: 1 LA 377/21)

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