Leser fragen – Experten antworten: Handhabung des Verbandskastens

Was gehört in den Verbandkasten?

Antwort von Johannes Kautenburger, KÜS: Verbandskästen und -taschen müssen die DIN-Norm 13164 erfüllen. Sie schreibt vor, dass eine Erste-Hilfe-Broschüre, Pflasterrolle auf Spule sowie Pflasterstrips in verschiedenen Größen, ein staubgeschütztes verpacktes Fertig-Pflasterset sowie eine Pflasterschere zum Inhalt gehören. Außerdem sollten ein Wundschnellverband, verschiedene Verbände für Finger und Fingerkuppen, Verbandpäckchen in verschiedenen Größen, Fixierbinden, Dreieckstücher, eine Rettungsdecke, Kompressen zur Wundauflage, Feuchttücher zur Reinigung der Haut sowie Einmal-Gummihandschuhe und Verbandstücher vorhanden sein. Zum 1. Februar 2022 wurde die DIN-Norm allerdings modifiziert, so dass nur noch ein Dreieckstuch notwendig ist, dafür sind jetzt zwei medizinische Gesichtsmasken als fester Bestandteil mit aufgenommen worden. Für den Inhalt nach alter Norm Version 2014 gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.01.2023, also exakt ein Jahr, was auch der StVZO geschuldet ist, da im entsprechenden Paragraphen 35 h die Verwendung noch nicht übernommen ist. Mit oder ohne gesetzliche Vorgabe, ist es empfehlenswert, die Ausstattung des Verbandkastens um die Mund-Nasen-Schutzmaske sowie Hand-Desinfektionsmittel zu erweitern. Trotz einer möglichen Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus bleibt die allgemeine Pflicht zur Ersten Hilfe bestehen.

Das Vorhandensein eines Verbandkastens wird bei der Hauptuntersuchung (HU) überprüft. Nach Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss eine solche Erster-Hilfe-Ausrüstung im Auto vorhanden sein. Ein Fehlen gilt als Mangel, bei einer Verkehrskontrolle wird ein Verwarnungsgeld von bis zu 10 Euro berechnet. Der Verbandkasten sollte im Auto leicht zugänglich platziert werden, so dass er für einen Einsatz schnell greifbar ist.

Der Prüfer kontrolliert aber nicht nur, ob ein Verbandkasten an Bord ist, sondern er achtet auch auf den Zustand des Inhalts. Da die steril verpackten Inhalte wie Kompressen ein Verfallsdatum haben, gehört eine Kontrolle dieses Datums auch dazu. Am besten überprüft man selbst regelmäßig, ob der Inhalt noch vollständig, einsatzbereit und aktuell ist. Ist beim Verbandsmaterial das Haltbarkeitsdatum überschritten, sollte ein Austausch vorgenommen werden. Entweder man kauft die einzelnen Komponenten nach – oder gleich einen neuen Verbandkasten.

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