250 Kilometer Mindestreichweite müsste ein elektrischer Streifenwagen für den Einsatzdienst in der Stadt haben.

Zählen Landstraßen zum Patrouillengebiet, müssten es 350 bis 400 Kilometer sein, auf der Autobahn 500 Kilometer. Das geht aus dem Leitfaden „Elektromobilität für behördliche Flotten“ hervor, den die Polizei Niedersachsen gemeinsam mit der Technischen Universität Braunschweig erarbeitet hat. Die heute bei aktuellen E-Mobilen üblichen Reichweiten liegen zwischen rund 250 Kilometern im Kleinwagensegment und knapp 800 Kilometern in der Luxus-Klasse.

Grafik: SP-X

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