Leser fragen – Experten antworten: Tipps für den Stau

Ich habe erst seit kurzer Zeit den Führerschein, plane aber nun während der Ferienzeit eine Autofahrt in den Urlaub. Ein wenig Angst habe ich vor Staus. Was muss ich beachten?

Antwort von Dipl.-Ing. Stefan Ehl, KÜS: Im Idealfall starten Urlauber ihre Fahrt abseits der Stoßzeiten. Das verringert die Staugefahr. Sofern dies nicht machbar ist, sollte man sich über Stauschwerpunkte informieren. Wo wird gebaut? Wo staut es sich besonders häufig? Die Verkehrsclubs etwa geben dazu Hinweise. Es kann sich lohnen, die geplante Reiseroute im Vorfeld auf Stauwarnungen abzusuchen sowie große Baustellen weiträumig zu umfahren, selbst wenn sich dadurch die Strecke verlängert.

Nicht immer lässt jedoch ein Stau vermeiden: Wichtig ist, eine Rettungsgasse zu bilden, und zwar schon, wenn man merkt, dass der Verkehr stockt. Bereits wenn sich auf der Autobahn oder auch auf einer mehrspurigen außerörtlichen Straße der Verkehr stark in Richtung Schrittgeschwindigkeit verlangsamt, gilt es, sich richtig einzusortieren. Die Autofahrer, die auf der linken Spur unterwegs sind, fahren nach ganz links. Wer den rechten Fahrstreifen befährt, lenkt nach rechts. Bei mehrspurigen Autobahnen greift das gleiche Ordnungsprinzip. Die Fahrer auf der linken Spur richten sich links aus, alle anderen Fahrer lenken möglichst weit nach rechts.

Wer mit dem Bilden einer Rettungsgasse wartet, bis sich ein Einsatzfahrzeug von hinten nähert, reagiert zu spät. Oft ist ein Ausweichen nicht mehr möglich, da die Autos bereits dicht an dicht stehen. 

Man sollte auch nicht die Rettungsgasse nicht zu früh auflösen. Meist befahren mehr als ein Einsatzfahrzeug die Gasse. Neben Rettungssanitätern und Polizei sind auch Abschleppwagen unterwegs. Natürlich darf man auch nicht selbst die Rettungsgasse nutzen, um an dem Stau vorbeizukommen. Wer den Rettungsweg widerrechtlich nutzt, muss mit Bußgeldern von mindestens 240 Euro rechnen. Dazu gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Auch Autofahrern, die keine Rettungsgasse bilden, drohen Bußgelder: 200 Euro und zwei Punkte werden fällig. Kommt es noch zu einer Behinderung oder Gefährdung Dritter beiziehungsweise zu einer Sachbeschädigung durch die Nichtbildung, steigen die Bußgelder auf 240 bis 320 Euro. Neben den zwei Punkten wird noch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Sollte man länger in einem Stau stehen müssen, ist es natürlich gut, genügend Verpflegung dabei zu haben. Das Auto zu verlassen, ist aber nicht gestattet. Denn Paragraf 18 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Ordnung besagt, dass „Zu Fuß Gehende“ Autobahnen nicht betreten dürfen. Für Zuwiderhandlungen ist ein Bußgeld von 10 Euro vorgesehen. Herrscht im Stau allerdings absoluter Stillstand, zum Beispiel aufgrund einer Vollsperrung, wird die Polizei sehr wahrscheinlich keine Bußgelder verhängen, sollte sich jemand kurz die Beine vertreten. „Aussteiger“ sollten dabei aber keine Rettungskräfte behindern und auch schnell wieder ins Auto zurückkehren können, denn ein Stau kann sich recht spontan wieder auflösen.

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