Leser fragen – Experten antworten: Fahrrad-Schutzstreifen

Frage: In unserer Stadt gibt es für Radfahrer immer mehr speziell auf die Fahrbahn gemalte Streifen. Welche Regeln gelten dort?

Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS: Die auf die Straße gemalten gestrichelten Linien trennen für Radfahrer einen sogenannte Schutzstreifen von der übrigen Fahrbahn ab. Autofahrer dürfen diese Streifen nur bei Bedarf befahren, etwa, wenn der Gegenverkehr das Ausweichen an den rechten Fahrbahnrand nötig macht. Das Halten ist dort erlaubt, das Parken allerdings nicht. Unsicherheiten gibt es häufig bei der Frage nach der Benutzungspflicht für Radfahrer. In der Praxis dürfte aber meist allein das Rechtsfahrgebot die Nutzung nötig machen. Zumindest, wenn die Streifen breit genug und gut in Schuss sind.

Radfahrstreifen haben im Gegensatz zu den Schutzstreifen eine durchgezogene Linie und sind rein juristisch kein Teil der Fahrbahn. Autos dürfen nicht darauf fahren oder halten. Nur die Fahrt zu Parkplätzen, die anders nicht erreichbar sind, bildet eine Ausnahme. Die Radfahrstreifen werden dort markiert, wo es ausreichend Platz für sie gibt. Ist die Straße zu eng, malen viele Kommunen stattdessen Schutzstreifen auf die Fahrbahn. Einige Radler sehen diese als eine Art Radweg zweiter Wahl, weil sie ihrer Ansicht kaum zusätzliche Schutzwirkung entfalten. Denn auch ganz ohne Markierung würden, mit Ausnahme des Parkverbots, im Wesentlichen dieselben Regeln gelten. Studien haben aber gezeigt, dass baulich getrennte Radwege keineswegs sicherer sind als das Radeln auf der Fahrbahn – unter anderem, weil Fahrradfahrer auf den „richtigen“ Radwegen oft von parkenden Autos optisch verdeckt werden und so die Unfallgefahr an Kreuzungsstellen steigt.

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