Frage: „Neulich habe ich ein Pannenauto auf der Autobahn gesehen. Der Fahrer trug eine Warnweste, die ebenfalls ausgestiegenen Passagiere keine. Müssen denn nicht alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste haben und sie beim Verlassen des Autos anziehen?“
Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: „Seit über fünf Jahren, genau seit dem 1. Juli 2014, besteht in Deutschland die Pflicht, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Diese Regelung gilt auch für Busse, Traktoren, Wohnmobile und Lkw. Nur Motorräder sind davon ausgenommen. Diese Weste – egal ob rot, orange oder gelb – muss der europaweiten Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Wer diese bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro. Ihr Fehlen stellt auch ein Mangel im Rahmen der Hauptuntersuchung dar.
Der Gesetzgeber schreibt also nur vor, dass eine Warnweste vorhanden sein muss, und er fordert auch nicht expliziert dazu auf, diese beim Verlassen des Fahrzeugs aufgrund eines Unfalls oder einer Panne anzuziehen. Natürlich ist aber ja genau dies Sinn und Zweck dieser auffälligen und reflektierenden Jacken, dass sie ihren Träger bei einer Pannen- oder Unfallsituation besser sichtbar machen. Die KÜS empfiehlt daher, die Weste nach Möglichkeit noch im Auto anzuziehen, um von den anderen Autofahrern leichter wahrgenommen werden zu können. Außerdem raten wir dazu, dass für jeden Passagier eine Warnweste an Bord ist. Sie gibt es in verschiedenen Größen, darunter auch solche, die für Kinder geeignet sind. Die Westen sollten zudem griffbereit im Fahrgastraum entweder im Handschuhfach oder in den Ablagefächern der Türen verstaut sein. Keine gute Idee ist es, sie im Kofferraum unter allerhand Krimskrams zu verstauen. Bei einer Panne oder einem Unfall muss schließlich schnell reagiert werden können. Manchmal sieht man, dass Westen über der Rückenlehne des Fahrer- und/oder Beifahrersitzes hängen. Abgesehen davon, dass die Westen durch Sonneneinstrahlung ausbleichen und damit ihre Signalwirkung einbüßen, können die so platzierten Sicherheitsjacken die Funktionsweise der gegebenenfalls vorhandenen Seitenairbags beeinträchtigen.
Natürlich befreit das Tragen der Westen nicht von der nötigen Aufmerksamkeitspflicht. Wer etwa auf einen Abschleppwagen wartet, sollte nicht an der Fahrbahn herumlaufen, sondern nach Möglichkeit hinter eine Leitplanke auf Hilfe ausharren.
Geht es mit dem Auto etwa in die Ferien über die Grenzen Deutschlands hinaus, sollte man sich vorab schlau machen, welche Warnwestenregelung im Urlaubsland gelten. Es gibt Länder, die schreiben wie in Deutschland nur eine Mitführpflicht von Westen vor. In anderen Ländern ist auch das Tragen beim Verlassen des Autos bei einer Panne Pflicht. Mal muss nur der Fahrer eine tragen, mal jeder, der aussteigt. Verstößt man gegen das jeweils gültige Reglement, können empfindlichen Geldbußen auf einen zukommen. Wer entspannt und sicher unterwegs sein will, hat für jeden Insassen an Bord eine Weste dabei. Im Falle eines Falles zieht jeder seine Weste einfach über, bevor es nach draußen geht.“