Leser fragen – Experten antworten: Wohnmobile

Frage: Ich möchte mir ein gebrauchtes Wohnmobil kaufen. Worauf muss ich achten?

Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS: Das Fahrzeug sollte natürlich zu den persönlichen Vorstellungen und zum Budget passen. Gibt es genug Platz für die Familie oder dient es nur für zwei Personen als Reisemobil? Legt man Wert auf Komfort und ein luxuriöses Badezimmer oder darf es einfacher sein? Hat man zum Beispiel keine Probleme damit, Sanitäranlagen auf dem Campingplatz aufzusuchen?

Wie beim Kauf eines gebrauchten Pkw empfehle ich, auch ein Wohnmobil mit allen Sinnen zu prüfen. Dazu zählt natürlich als erstes eine Sichtprüfung. Macht das Fahrzeug einen gepflegten Eindruck? Gibt es Rost? Ist es sauber? Bei der Inspektion des Innenraums achtet man nicht nur auf den optischen Eindruck des Mobiliars, sondern ob es vielleicht nach Schimmel oder Moder riecht. Das könnte ein Indiz für Feuchtigkeitsschäden sein. Die Standard-Inneneinrichtung umfasst üblicherweise einen Tisch, eine Kochgelegenheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung von mitgeführten Gegenständen wie Gepäck, außerdem sind noch Sitzgelegenheiten und Schlafgelegenheiten an Bord. Bis auf den Tisch, der sich leicht entfernen lassen darf, müssen alle anderen Möbelstücke im Wohn- und Schlafbereich fest angebracht sein. Das ist vorgeschrieben und dient der Sicherheit. Falls ein Wohnmobil fest abbremsen muss, dürfen keine Einrichtungsgegenstände durch die Gegend fliegen. Das ist wichtig zu wissen, denn falls die Möbel nicht korrekt montiert sind bzw. über die Jahre sich vielleicht aus der Verbindung gelöst haben, gibt es bei der HU keine Plakette. Also ruhig mal an den Möbeln wackeln, um die Verbindungsfestigkeit zu überprüfen.

Große Aufmerksamkeit sollte man zudem der Flüssiggasanlage schenken, mit der zum Beispiel die Küchengeräte betrieben werden. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Diese Anlage muss mindestens alle zwei Jahre untersucht und die Untersuchung durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden. Bei der Prüfung werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Diese Unterlagen sollten vom Verkäufer vorgelegt werden können. Die Gasprüfbescheinigung ist auch versicherungsrechtlich von Bedeutung. Denn bei einem Brandschaden muss der Versicherung zunächst die Gasprüfbescheinigung vorgelegt werden.

Kommen wir zu den Reifen: Wohnmobile sind häufig mit Reinforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) oder C-Reifen (Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhalten sich sehr unterschiedlich und sind deswegen auch nicht mischbar. Die Bereifung muss einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich höher sein. Ist der Reifendruck zu niedrig, kann die schlimmste Folge ein Reifenplatzer sein. Generell können Mängel an Wohnmobilen zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen, da größer und schwerer als normale Pkws. Das wird oftmals unterschätzt.

Übrigens: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach im Abstand von 24 Monaten. Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen nach zwei Jahren erstmals zur HU, danach weiter im Zwei-Jahres-Takt. Ab dem sechsten Jahr nach Erstzulassung ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung. Kaufinteressenten achten am besten auf eine neue HU-Plakette sowie eine gute Dokumentation der bereits erfolgten Hauptuntersuchungen und der bislang durchgeführten Wartungs- und Reparaturmaßnahmen.

Letztlich sollte man sich auch sorgfältig die Licht-, Brems- und Abgasanlage anschauen bzw. anschauen lassen. Da die Beurteilung dieser technischen Komponenten durchaus anspruchsvoll ist, kann ein Check des Fahrzeugs durch eine Fachwerkstatt oder durch einen Prüfingenieur auf jeden Fall von Vorteil sein und helfen, verdeckte Mängel zu entdecken.

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