Vollgutachten nach § 21 StVZO durch die KÜS

Service der KÜS jetzt noch umfassender!

Der Bundesrat hat in seiner aktuellen Sitzung die Liberalisierung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beschlossen und so das Monopol der Technischen Prüfstellen beendet. Der Technische Dienst der KÜS, die KÜS Technik GmbH, ist nun bereit für die entsprechenden Gutachten.

Diese umfassen:

  • bei länger als sieben Jahren stillgelegten Fahrzeugen ein Gutachten zur Wiederinverkehrbringung,
  • das Gutachten für die Zulassung von Importfahrzeugen von außerhalb der Europäischen Union, etwa aus den Vereinigten Staaten,
  • das Gutachten für Fahrzeuge aus anderen Ländern, die keine EU-Typgenehmigung haben,
  • das Gutachten zu Änderungen am Fahrzeug durch nicht genehmigte Teile zum Anbau (z. B. Tuningteile).

Die zur Unterschrift berechtigten Personen der KÜS sind kompetent und bestens vorbereitet auf ihre Aufgaben.

Die KÜS bietet nun für die Autofahrerinnen und Autofahrer aber auch für die Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes einen umfassenden und kompletten Service, auch durch die Unternehmen im KÜS-Verbund wie etwa die KÜS DATA GmbH, die KÜS Service GmbH oder die KÜS Automotive.

Foto: Zayra Maxim – Adobe Stock

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