Recht: Automatische Kennzeichenkontrolle

Zur Fahndung werden Kennzeichen automatisch erfasst und mit polizeilichen Daten abgeglichen. Diese Praxis ist in drei Bundesländern in Teilen nicht verfassungskonform.

Der automatische Abgleich aller Autokennzeichen zur polizeilichen Fahndung ist in drei Bundesländern teilweise verfassungswidrig. Nach aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 142/15, 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10) verstößt die automatische Nummernschild-Kontrolle in den genannten Fällen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Der Abgleich von Kennzeichen wird unter anderem zur Schleierfahndung genutzt. Die Gründe für die Verfassungswidrigkeit sind in den drei Bundesländern unterschiedlich: Regelungen in Bayern, die Kennzeichenkontrollen zum Grenzschutz erlauben, sind laut Gericht kompetenzwidrig. In Baden-Württemberg und Hessen sind die Kennzeichenkontrollen nicht ausreichend auf den Schutz von Rechtsgütern von erheblichem Gewicht begrenzt, darüber hinaus gibt es formelle Gründe für die Verfassungswidrigkeit. Die Vorschriften können in großen Teilen zunächst in Kraft bleiben, müssen aber bis Ende des Jahres nachgebessert werden.

Kennzeichenerfassung per Video ist auch Thema, wenn es um Diesel-Fahrverbote geht. So hat die Bundesregierung jüngst ein Gesetz auf den Weg gebracht, das eine Videoüberwachung zur Kontrolle der Fahrverbote ermöglichen soll. Hier haben verschiedene Experten, aber auch Behörden und Kommunen ebenfalls datenschutzrechtliche Bedenken geäußert.

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