Leser fragen – Experten antworten: Zu spät zur HU

Wer zu spät zur HU vorfährt, muss nicht sofort mit Konsequenzen rechnen. Doch zu lange sollte man sich mit der Prüfung auch nicht Zeit lassen.

Frage: Mein Auto müsste bald zur Hauptuntersuchung. Doch ich finde keine Zeit für die Fahrt zur Prüfstelle. Muss ich meinen Wagen dann bald stehen lassen?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeugexperte der Prüforganisation KÜS:

Läuft die HU-Plakette ab, sollte man zügig einen Termin bei einer Prüforganisation vereinbaren. Panik ist aber nicht geboten, ein paar Tage oder Wochen Verspätung sind kein größeres Problem. Wer jedoch wirklich spät dran ist, muss mit Konsequenzen rechnen.

Bei mehr als zwei Monaten Verzug ist eine vertiefte Prüfung vorgeschrieben, die aufwändiger und teurer ist als die Standardprozedur. Der Aufschlag bei der Gebühr beträgt 20 Prozent. Außerdem muss der Halter nach drei Monaten ein Verwarngeld von 15 Euro zahlen, wenn er in diesem Zeitrahmen von der Polizei angehalten wird. Nach mehr als vier Monaten wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Wer mehr als acht Monate nach Fristende noch ohne erfolgreiche Prüfung auf der Straße erwischt wird, zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg.

Unabhängig davon kann die Kfz-Versicherung Ärger machen, wenn man ohne gültige HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird. Stellt etwa ein Gutachter fest, dass technische Mängel wie defekte Bremsen zum Unfall führten, bewerten Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit. Dann muss der Unfallverursacher mindestens einen Teil des Schadens selbst zahlen.

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