Leser fragen – Experten antworten: Wann die Versicherung wechseln?

Für den Wechsel einer Kfz-Versicherung gilt der 30. November als Stichtag. Doch auch zu anderen Zeiten haben Autobesitzer unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln.

Frage: „Regelmäßig im Herbst finde ich in den Medien gehäuft Empfehlungen, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Wann ist dafür eigentlich der beste Zeitpunkt?“

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kfz-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS:
Generell gelten die Verträge für die Kfz-Versicherung für ein Kalenderjahr. Wer also seinen Tarif wechseln möchte, muss innerhalb des laufenden Jahres und innerhalb der gesetzlichen Frist einen aktuellen Vertrag kündigen. Da die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, gilt der 30. November als allgemeiner Stichtag für eine solche Vertragsbeendigung. Deshalb wird jedes Jahr der Herbst zur heißen Phase für Wechselwillige. Wurde regelkonform die Kündigung bis Jahresende eingereicht, endet die alte Versicherung mit dem 31. Dezember. Liegt allerdings bis dahin keine gültige Anschlussversicherung vor, fehlt der Versicherungsschutz. Wer dann sein Auto im Straßenverkehr bewegt, begeht eine Straftat, die mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden kann. Hat man eine Kfz-Versicherung gekündigt, muss man sich also parallel und rechtzeitig um den Neuvertrag bemühen.

Zwar gilt ein Versicherungsvertrag für das jeweilige Kalenderjahr und verlängert sich automatisch ab dem 1. Dezember für das neue Jahr, doch haben Versicherungsnehmer auch Sonderkündigungsrechte. Diese gelten, wenn die Versicherung den Tarif erhöht. Ist das der Fall, lässt sich eine Versicherung auch antizyklisch kündigen. In der Regel besteht das Recht zur Kündigung bis zu vier Wochen nach Erhalt einer neuen Beitragsrechnung. Sollte also eine Versicherung erst im November über die Erhöhung informieren, hat man vom Erhalt dieser Nachricht vier Wochen Zeit, zu kündigen. Das kann rückwirkend auch noch im Januar möglich sein.

Nicht immer ist übrigens eine Beitragserhöhung auf den ersten Blick als solche erkennbar. Selbst wenn bei neuen Beitragsrechnungen die zukünftig zu zahlenden Summe sinkt könnte dennoch eine faktische Erhöhung vorliegen. Dann handelt es sich um eine sogenannte verdeckte Beitragserhöhung, die man als solche nicht wahrnimmt, weil sie mit einem sich ändernden Schadensfreiheitsrabatt einhergeht. Wer nämlich in eine niedrigere Klasse wechselt, wird auch weniger zahlen. Doch oft können dabei parallel erhobene Beitragserhöhungen die Einsparungen (teilweise) aufheben. Ob die Versicherung teurer geworden ist, lässt sich recht einfach am sogenannten Vergleichsbetrag ablesen. Sollte dieser unterhalb des neuen Beitrags liegen, liegt eine Beitragserhöhung vor, was ebenfalls zur Sonderkündigung berechtigen kann.

Eine weitere Möglichkeit einer vierwöchigen Sonderkündigungsfrist ergibt sich nach einem Schadensereignis. Oft ändert sich nach der Schadenregulierung der Versicherungstarif, was es dem Versicherungsnehmer ebenfalls erlaubt, sich nach einer günstigeren Alternative umzuschauen.

Grundsätzlich sollten Versicherungsnehmer ihren Tarif im Auge behalten und von Zeit zu Zeit vergleichen, ob es andere Anbieter gibt, bei denen sich das eigene Auto günstiger versichern lässt. Dringend empfiehlt sich dieser Vergleich, sollte eine höhere Beitragsrechnung ins Haus flattern. Eine gute Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick über preiswertere Anbieter zu verschaffen, bieten Vergleichsportale im Internet.

Quelle: Mario Hommen/SP-X

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