Recht: Tipps für ein gelungenes Oktoberfest

Im September steigen vielerorts die Oktober- und Volksfeste. Zum Münchner Oktoberfest, das größte und berühmteste, strömen jährlich mehrere Millionen Besucher. Die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (anwaltauskunft.de) geben Hinweise, worauf Sie achten müssen, damit Sie nicht nur das Oktoberfest in guter Erinnerung, sondern auch Ihr Geld, Ihren Führerschein und Ihre Gesundheit behalten.

Alkohol getrunken? Auto und Fahrrad stehen lassen

Es versteht sich von selbst: Wer nicht mehr nüchtern ist, lässt das Auto besser stehen. Schon ab einem Pegel von 0,3 Promille begehen Autofahrer eine Straftat, wenn sie nicht mehr sicher fahren oder sogar einen Unfall verursachen. Mit 1,1 Promille oder mehr gilt man als absolut fahruntüchtig – egal, wie gut man (scheinbar) noch fahren kann. Auch aufs Fahrrad zu steigen ist keine gute Idee, wenn man etwas getrunken hat. Radlern drohen ebenfalls ab 0,3 Promille Alkohol Strafen, wenn sie in einen Unfall verwickelt werden oder den Verkehr gefährden. Ab 1,6 Promille gelten sie als absolut fahruntüchtig.

Angetrunken zu Fuß unterwegs: Obacht im Straßenverkehr

„Wenn betrunkene Fußgänger einen Unfall verursachen, zum Beispiel weil sie auf die Straße torkeln, drohen auch ihnen Konsequenzen“, warnt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Für sie gelten zwar keine Promillegrenzen. Stellt aber ein Gericht fest, dass ein Fußgänger an einem Unfall schuld war, muss er haften. Autofahrer sollten während der Festzeit auf unsichere Gestalten auf dem Gehweg achten.

Vorsicht vor Stolperfallen

Bei einem Volksfest stehen Stände und Fahrgeschäfte auf engem Raum. Alle brauchen eine Strom- oder Wasserversorgung – entsprechend viele Kabel und Leitungen verlaufen über den Festplatz. Auch wenn die Schausteller darauf achten müssen, dass die Besucher sicher sind: Schauen Sie, wo Sie hintreten. Pfandkrüge und -gläser zurückbringen.Ob Bier, Wein oder Alkoholfreies – wer Getränke in Pfandbehältern kauft, muss die Gefäße zurückgeben. Andernfalls begeht man einen Diebstahl. Werden Krüge, Becher oder Gläser nur an einem Stand ausgegeben, müssen die Volksfestbesucher sie wieder dorthin zurückbringen.

Achtung vor Taschendieben

Bei dem Gedränge auf einem Volksfest und vielen angetrun¬kenen Besuchern haben Taschen¬diebe leichtes Spiel. Deshalb lautet unser Tipp: Nehmen Sie nur das Nötigste mit, verpacken Sie Ihre Wertsachen sicher und behalten Sie sie im Blick.

Die Zeche muss nicht der Letzte zahlen

Sie haben mit einer großen Gruppe einen Abend im Bierzelt oder in einer Kneipe verbracht – und am Ende sind noch einzelne Getränke auf der Rechnung offen? In diesem Fall muss der letzte nicht automatisch die Zeche zahlen. „Bei großen Runden muss der Kellner für jeden Gast, der bestellt, eine eigene Rechnung anlegen“, sagt der Sprecher von anwaltauskunft.de. Tue er das nicht, ist er selbst für den entstandenen Schaden verantwortlich.

Grenzen von anderen respektieren

Das wichtigste der rechtlichen zehn Gebote für das Oktoberfest: Respekt vor anderen. In der alkoholgelösten Stimmung mag die eine oder andere Hemmung fallen. Dennoch darf niemand zu etwas gezwungen werden, was er nicht möchte. Das gilt auch für Umarmungen und Küsschen, Tanzen und Schunkeln. Achten Sie auch auf die Besucher um sie herum: Sehen Sie Menschen, die Hilfe brauchen oder nicht mehr ansprechbar sind, verständigen Sie einen Sanitäter. Machen Sie sich bemerkbar, wenn Sie Taschendiebstahl oder eine andere Straftat beobachten – natürlich auch außerhalb von Volksfesten.

Copyright: anwaltauskunft.de

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