Urlaubsreisen: Teure „Grüße“ aus Euro-Land

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Seit März 2016 sind jene Zeiten endgültig vorbei, als man ein Strafticket aus Italien (und manch anderem europäischen Land) sorgfältig mehrfach faltete, um es anschließend mit gewisser Häme in den Papierkorb zu versenken. Nun aber droht Vollstreckung in Deutschland! Sogar zurück gerechnet aus den letzten 5 Jahren. Ob nun Verkehrsdelikte oder Maut-Nachzahlungen, immer mehr Post, auch von privaten Inkasso- Firmen, landet in deutschen Briefkästen. Und es sind nicht nur die im Ausland anfallenden Gebühren, sondern es kommen noch deftige Aufschläge als spürbare Überhöhung der Kosten hinzu.

Einziges probates Gegenmittel: Sich an die Landesgesetze halten. Ursache für diese Forderungen ist der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionsvollstreckung. Somit gilt nationales Recht. Nur Griechenland hat das bislang noch nicht ratifiziert. Offiziell eingetrieben wird zwar erst ab einer Geldbuße von 70 Euro, aber die üblichen Verfahrenskosten übersteigen diese Basissumme bis jenseits der Schmerzgrenze. Österreich zum Beispiel bildet eine Ausnahme: hier gilt eine untere Bagatellgrenze von 25 Euro.

Besonders häufig landet unangenehme Post aus den Niederlanden in unseren Briefkästen. Einzig vollstreckungsberechtigt in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz in Bonn. Fahrverbote gelten ausschließlich im Tatort-Land. Aber vorsichtig: bei der Wiedereinreise und Polizeikontrolle im Ausland riskiert man dann eine Vollstreckung. Das gilt dann natürlich auch für nicht bezahlte Geldbußen. Für im Ausland verfolgtes Fehlverhalten gibt es aber in Deutschland keine Flensburger Punkte.

Frage: Bekommt man, wenn man schnell zahlt, einen Rabatt? Ja, je nach Land und Art des Verstoßes bis zu 50 Prozent. Bekannt dafür sind vor allem die Franzosen, Italiener, Slowenen und Spanier. Zügiges Zahlen ist also angesagt.

Und was sagen Anwälte und Gesetze bei uns dazu? Bei fehlerhaften, überzogenen Bußgeldbescheiden, längst verjährten Verstößen oder Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sollte sich Betroffene unbedingt Rechtsbeistand einholen.

Text: Frank Nüssel
Quelle: ProMotor
Foto: GDV DL

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