Liebe Leserin, lieber Leser,

Sicherlich ging es Ihnen auch schon einmal so: Man schlägt sich über Wochen und Monate hinweg mit einem Problem herum, das einem nichts als Ärger und Verdruss bereitet. Und vor allem: Sie selbst trifft überhaupt keine Schuld an diesem Ärgernis.

Die Rede ist in diesem Falle davon, dass es vor ihrem Hause ohne Unterbrechung zu einer Art permanentem „Rennvergnügen“ kommt und Sie die Leidtragenden sind. Was also tun? Kann man da selbst einschreiten, wenn es schon die Obrigkeit nicht kann oder nach den Buchstaben des Gesetzes nicht darf? Dazu ist in der vergangenen Woche ein interessantes Gerichtsurteil ergangen.

Es ging um ein Paar in einer niedersächsischen Kleinstadt. Immer wieder waren an deren Haus Autos mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeigerast. Bis das Ehepaar auf gut deutsch gesagt „die Schnauze voll“ hatte. Um die Fahrer einzubremsen, stellten die beiden einen täuschend echt aussehenden Blitzer auf. Und hatten durchschlagenden Erfolg damit.

Der Hausbesitzer, ein handwerklich geschickter Mann, bastelte eine Blitzer-Attrappe, die er auf seinem Grundstück installierte. Und wie nun Bremsspuren vor dem Anwesen zeigen, hatte sich mancher Raser davon beeindrucken lassen. „Vor allem in den Randzeiten, wenn abends Auswärtige durch das Dorf donnern, funktioniert der Blitzer ganz gut“, bekräftigten die beiden „Erfinder“.

Was aber war mit dem juristischen Hintergrund, durften die beiden eigentlich zur Selbsthilfe greifen? Offenbar ja. „Rechtlich ist es legal, auf dem eigenen Grundstück einen Kasten aufzustellen, der einem festinstallierten Messgerät ähnlich sieht“, bestätigt nämlich der ADAC-Jurist Markus Schäpe der Deutschen Presseagentur dpa. Wichtig sei dabei nur, dass das Gerät keine Lichtsignale aussende, da Verkehrsteilnehmer sonst geblendet oder irritiert werden könnten.

Die Idee hat scheinbar Schule gemacht. Inzwischen gibt es schon Bausätze oder fertige Attrappen für Blitzgeräte im Internet zu kaufen. Im world wide web gibt es offenbar nichts, was es nicht gibt.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende

Ihr Jürgen C. Braun

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