Liebe Leserin, lieber Leser,

Jubiläen haben es so in sich, dass man sich aus selbigem Anlass an Personen erinnert, die ansonsten irgendwo vom Staub der Geschichte bedeckt, unbemerkt als numerische „Karteileiche“ ein kümmerliches Dasein fristen. Wer beispielsweise hätte sich noch an jenen Karl Drais aus Mannheim, der zu Zeiten der badischen Revolution seinen Adelstitel ablegte, erinnert, wenn Selbiger in dieser Woche nicht durch alle Fernseh-Magazine, diverse Hörfunksendungen und bunte Blätter „geschleift“ worden wäre. Diesen Umstand hat der adlige Urahn nur dem Umstand zu verdanken, dass – man schrieb den 12. Juni 1817 – er uns mit dem ersten Laufrad beglückte, aus dem später das Fahrrad und mit diesem eine ganze Bewegung wurde. Kein Wunder, denn zum Bewegen war es ja eigentlich auch gedacht.

Zig-Millionen, ach was sage ich, Milliarden von Menschen nutzten und nutzen das einstige hölzerne Laufrad, um zur Arbeit zu kommen, den Alltag zu meistern, Sport damit zu treiben, es schließlich mit Elektromotoren auszustatten, auf dass ihm ein Teil seiner früheren Sinnstellung geraubt werde. Aber was lässt der Mensch sich nicht alles einfallen, wenn er es sich ein wenig kommoder und bequemer machen möchte.

Passend zum 200. Geburtstag der Erfindung des Herrn Drais eine Meldung, die just in dieser Woche über die Ticker lief. Darin hieß es sinngemäß: „Werden Fahrrad-Diebe immer dreister?“. Denn nicht jeder hat seinen Drahtesel auf ehrliche Art und Weise erworben. Was aber Herr Drais vor zwei Jahrhunderten sicherlich nicht voraussehen konnte.

Denn, so hieß es in dieser dpa-Meldung: „Obwohl die Zahl der versicherten gestohlenen Fahrräder 2015 und im vergangenen Jahr mit rund 200.000 auf demselben Niveau lag, mussten die Hausratversicherer 2016 tiefer in die Tasche greifen: Nach 110 Millionen in 2015 mussten sie 2016 nun 120 Millionen Euro als Entschädigung leisten, 600 Euro pro Fall. 1998 – damals waren sogar 270.000 versicherte Fahrräder gestohlen worden – hatte die Entschädigungssummer noch bei 360 Euro gelegen. Insgesamt wurden laut Kriminalstatistik im Jahre 2016 rund 332.000 Fahrräder gestohlen, jeden Tag also mehr als 900.“

So weit, so schlimm. Doch wer in einem solchen Falle zumindest den Wiederbeschaffungswert seines gestohlenen Rades durch eine Versicherungspolice zurück haben möchte, der muss nicht nur ein guter Radler, sondern auch ein mindestens ebenso guter Paragrafenreiter sein. Um unter den Schutz der abgeschlossenen Versicherung zu fallen, muss das Fahrrad nämlich mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert sein. Ein einfaches Rahmenschloss gilt deswegen nicht als Diebstahlschutz. Je größer der Zeitaufwand für ein Knacken des Schlosses, desto mehr schreckt es Diebe ab. Hilfreich ist auch der sichtbare Hinweis auf eine Codierug des Rades durch die Polizei.

Was tun, wenn das Fahrrad dennoch gestohlen wurde? Der Fahrraddiebstahl muss bei der Polizei angezeigt und dann dem Versicherer gemeldet werden. Wichtig ist es, dann Kaufbelege vorlegen zu können. Außerdem sollten Hersteller und Rahmennummer bekannt sein. Zur Beschreibung des Fahrrades empfiehlt es sich, Fotos zu machen.

Das Alles habe, um bei der Wahrheit zu bleiben, ich auch nicht gewusst. Ich habe es der erwähnten Agenturmeldung entnommen. Und Herr Drais hätte sich im Jahre 1817 sicherlich nicht vorstellen können, dass seine Erfindung einmal ein regelmäßiger Teil der Kriminalstatistik werden würde.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende

Ihr Jürgen C. Braun

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