Recht: Kfz-Versicherung und Haftungsprüfung

Nach einem Autounfall haben Kfz-Versicherungen vier bis sechs Wochen Zeit, um zu prüfen, ob und wie sie für einen Schaden haften. Der Zeitraum hängt vom Einzelfall ab. Lässt die Kfz-Versicherung die Frist verstreichen, können betroffene Autofahrer mithilfe eines Rechtsanwalts direkt klagen. Was geschieht aber, wenn die Kfz-Versicherung dann doch zahlt?

Das Risiko der Klageerhebung trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung nach vier bis sechs Wochen selbst. Auch wenn klar ist, dass die Kfz-Versicherung haften muss, kann ein betroffener Autofahrer klagen. Wenn die Kfz-Versicherung die Forderungen anerkennt, nach der Klageerhebung den Schaden reguliert und der Autofahrer die Klage zurücknimmt, muss die Versicherung auch die angefallenen Prozesskosten zahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 25 April 2016 (AZ: 5 O 72/16).

Der spätere Kläger hielt mit seinem Auto vor einer Ampel, da diese auf Rot umsprang. Der Autofahrer hinter ihm fuhr mit seinem Fahrzeug auf, da er unaufmerksam war. Der geschädigte Autofahrer wandte sich nach dem Unfall direkt an einen Rechtsanwalt, der mithilfe eines Gutachtens den Schaden an dem Auto exakt bezifferte und die Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung geltend machte. Das geschah Mitte Januar.

Trotz der klaren Sachlage regulierte die Kfz-Versicherung den Schaden nicht. Die Versicherung meinte vielmehr, nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu zwei Drittel für den Schaden am Auto haften zu müssen. Der Anwalt des Autofahrers setzte eine erneute Frist und klagte drei Wochen nach der Frist den Schaden ein. Das war Mitte März.

Die Klage des Autofahrers gegen seine Kfz-Versicherung war erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass die Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen Mitte März verstrichen war. Da die Kfz-Versicherung den Schaden dann direkt regulierte und zahlte, zog der Kläger die Klage gegen die Kfz-Versicherung zurück. Die bis dahin angefallenen Kosten musste die Kfz-Versicherung aber übernehmen, da sie den Schaden nur schleppend reguliert hatte.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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