Recht: Am Stau vorbei auf Seitenstreifen

Im Stau schnell an den anderen Autos vorbeifahren, bei einer Panne darauf ausweichen oder dort parken – was davon ist erlaubt? Das kommt auch darauf auf, ob es sich um eine Straße innerhalb oder außerhalb eines Ortes handelt.Außerorts und innerorts: Was ist auf dem Seitenstreifen erlaubt?

Der Seitenstreifen ist der neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße, er wird auch Mehrzweckstreifen genannt. Im Gegensatz zum Parkstreifen, auf dem man außer- wie innerorts parken und halten darf, ist auf dem Seitenstreifen nicht alles erlaubt.

Dass Autofahrer auf dem Seitenstreifen fahren, sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vor, das ist grundsätzlich nicht gestattet: „Der Seitenstreifen dient der Sicherheit, zum Beispiel bei einer Panne oder einem Unfall“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Falls ein Autofahrer, zum Beispiel wegen eines kaputten Reifens, nach rechts ausweichen müsse und teilweise von der Fahrbahn abkomme, könne er den Seitenstreifen nutzen und lande nicht sofort in der Böschung.

Außerorts ist es nur in einem Fall erlaubt, auf dem Seitenstreifen zu fahren: Für langsam fahrende Fahrzeuge wie Fahrzeuge mit sperriger Ladung oder landwirtschaftliche Fuhrwerke, wenn sich hinter ihnen eine Schlange bildet. Sie dürfen dann auf dem Seitenstreifen halten oder dort langsam weiter fahren, damit die anderen Verkehrsteilnehmer überholen können. Auf der Autobahn ist das nicht erlaubt.

Auf der Autobahn darf niemand auf dem Seitenstreifen fahren. Er dient auch dort als Sicherheitspuffer und Haltemöglichkeit bei einer Panne oder einem Unfall. Auch wenn es für manchen Autofahrer praktisch erscheinen mag: „Auf dem Seitenstreifen am Stau vorbei zur Ausfahrt zu fahren ist nicht zulässig“, warnt Rechtsanwalt Burmann. Das gelte als verbotenes rechts überholen.

Die Bußgelder dafür betragen innerorts 30 Euro und außerorts 100 Euro, hier kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Fährt man unrechtmäßig auf dem Seitenstreifen und passiert ein Unfall, wird der Seitenstreifenfahrer mindestens eine Teilhaftung bekommen, möglicherweise sogar eine übergeordnete.Fußgänger können auf Seitenstreifen ausweichen

Sowohl innerhalb als auch außerdem einer Ortschaft gilt: Fußgänger müssen auf den Seitenstreifen ausweichen, wenn sie auf dem Fußweg sperrige Gegenstände transportieren und damit andere Fußgänger behindern würden. Auf Straßenabschnitten ohne Fußweg müssen Fußgänger ebenfalls den Seitenstreifen nutzen. Existiert auch kein Seitenstreifen, müssen sie auf die Straße ausweichen.

Innerorts darf man auf dem Seitenstreifen generell parken und halten. Allerdings nur, wenn der Streifen ausreichend befestigt ist. Natürlich dürfen auch Autofahrer darauf ausweichen, die eine Panne haben.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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