Recht: Alkohol und Drogen am Steuer – kein Kavaliersdelikt

Das Feierabendbier, der Sekt zum Anstoßen am Geburtstag – der Genuss von Alkohol gehört für viele selbstverständlich zum Alltag dazu. Wenn es um den anschließenden Heimweg geht, kann er jedoch fatale Folgen haben: Insgesamt wurden 2014 bei Verkehrsunfällen durch Promillefahrer 260 Menschen getötet und 16.856 verletzt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e. V. klärt auf, wie sich Rauschmittel auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, welche Strafen Autofahrern drohen und wie sich ein Bußgeld, ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg oft abwenden lassen.

Was sich wie ein „kleiner Schwips“ anfühlt, ist beim Autofahren alles andere als harmlos: Bereits ab 0,2 Promille, also nach einem Glas Bier oder Wein, ist das Sehfeld zunehmend beeinträchtigt, Geschwindigkeiten und Entfernungen werden falsch eingeschätzt. Ab 0,5 Promille lässt zudem das Reaktionsvermögen deutlich nach, während die Risikobereitschaft steigt. Ab 0,8 Promille sind Aufmerksamkeit und Konzentration erheblich vermindert, viele haben zudem einen regelrechten „Tunnelblick“. Typisch für Alkoholfahrer sind Fehler bei Überholmanövern, Rotlichtsünden, zu dichtes Auffahren, eine überhöhte Geschwindigkeit bis hin zum Abweichen von der Straße oder Wechseln in den Gegenverkehr. Übrigens: Das Fahrrad ist keine sinnvolle Alternative, denn auch bei angetrunkenen Radlern steigt die Fehlerquote sprunghaft an. Fahrradfahrer sind an Alkoholunfällen in Deutschland überproportional beteiligt und tragen oft besonders schwere Verletzungen davon.

Jahr für Jahr verursachen Unfälle nach Alkoholkonsum Kosten von mehr als einer Milliarde Euro. Noch schwerer wiegt aber die hohe Anzahl Verletzter und Toter: 2014 gab es 13.011 Unfälle mit Personenschaden durch Alkoholeinfluss und jeder 13. Unfalltote war Opfer eines alkoholisierten Fahrers. Überdurchschnittlich häufig sind junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren an solchen Unfällen beteiligt. Experten vermuten, dass dies unter anderem mit ihrer geringeren Fahrpraxis und der tendenziell höheren Risikobereitschaft zusammenhängt. Generell sind vor allem Männer an Alkoholunfällen beteiligt. 2014 waren knapp 3.000 Männer zwischen 25 und 34 Jahren an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden nach Alkoholkonsum beteiligt, aber nur 448 Frauen in der gleichen Altersgruppe. Regional gab es 2014 die meisten Alkoholunfälle im Saarland (6,4 Prozent), in Mecklenburg-Vorpommern (6,2 Prozent) sowie in Thüringen und Brandenburg (jeweils 5,8 Prozent), Am wenigsten in Hamburg mit 3,1 Prozent.

Für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Für alle anderen ist ein Blutalkoholwert bis 0,5 Promille im grünen Bereich, solange man keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigt und nicht in einen Unfall verwickelt ist. Anderenfalls drohen bereits bei weniger Promille ein Fahrverbot, eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe. Bei 0,5 bis 1,09 Promille richtet sich die Strafe gemäß Bußgeldkatalog danach, wie häufig der Fahrer wegen Alkohol am Steuer auffällig wurde. Möglich sind 500 bis 1.500 Euro Bußgeld und ein bis drei Monate Fahrverbot. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Wird die 1,1-Promille-Grenze überschritten, liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Sie wird mit drei Punkten in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sowie Führerscheinentzug von bis zu fünf Jahren bestraft. Fahrradfahrern ist es grundsätzlich erlaubt mit einem Promillewert von bis zu 1,59 unterwegs zu sein. Allerdings gilt wie bei den Autofahrern, dass bei verkehrsauffälligem Verhalten schon vorher eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze gelten hier 1,6 Promille. Ist der erwischte Radfahrer im Besitz eines Führerscheins, kann dieser ihm nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entzogen werden. Für Drogen wie Cannabis oder Kokain gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte, sodass schon der Nachweis geringster Mengen in Blut oder Urin zu einer Verurteilung führen kann. Drogen am Steuer haben ein Bußgeld zwischen 500 und 1.000 Euro, ein Fahrverbot für mindestens einen Monat und zwei Punkte in Flensburg zur Folge. Wurde eine Fahruntüchtigkeit festgestellt, wird der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum entzogen. Man erhält ihn erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zurück.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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