KBA zu verkehrswidriger Nutzung von Mobiltelefonen im Straßenverkehr

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Wer als Kraftfahrzeugführer verbotswidrig ein Mobiltelefon nutzt, riskiert ein Regelbußgeld von 60 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Zahl der an das FAER gemeldeten Verstöße gegen das Handyverbot schwankte in den vergangenen 5 Jahren zwischen 443.000 Verstößen im Jahr 2011 und 363.000 im Jahr 2015.

Seit 2011 wurden pro Jahr durchschnittlich rund 400.000 Verstöße registriert. Der Vergleich zwischen 2011 und 2015 zeigte in den letzten 5 Jahren einen rückläufigen Trend der insgesamt gemeldeten Verstöße. Der Vergleich der Jahre 2011 und 2015 wies einen Rückgang von 18 Prozent aus.

In Bayern, Brandenburg, Saarland und Sachsen gingen die 2015 mitgeteilten Verstöße gegenüber 2011 um mehr als 30 Prozent zurück. Die Anzahl gemeldeter Verstöße aus dem Saarland nahm in diesem 5 Jahreszeitraum gar um mehr als 50 Prozent ab.

In Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen war ein Rückgang zwischen 15 und 30 Prozent zu verzeichnen.

In Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein schwankte die Zahl der 2015 an das FAER mitgeteilten Verstöße gegenüber der Zahl aus 2011 innerhalb eines Bereichs von ± 10 Prozent.

Einzig Mecklenburg-Vorpommern meldete 2015 mehr Verstöße als 2011 (+28,5 %).

Der rückläufige Trend zeigte sich bei Männern und Frauen gleichermaßen. In beiden Gruppen war die Zahl im Vergleich zu 2011 um etwa 18 Prozent zurückgegangen.

Hinsichtlich der Altersgruppen zeigte sich eine weitgehend stabile Verteilung über die betrachteten Jahre.

Etwa drei Viertel der Frauen waren bis zu 44 Jahre alt, während etwa zwei Drittel der Verstöße von Männern in diese Altersgruppe fielen.

Personen im Alter von 65 und mehr Jahren waren sowohl unter Männern als auch unter Frauen eher selten. In dieser Altersgruppe waren es vergleichsweise mehr Männer, die im Auto verbotswidrig ein Handy benutzten.

Text: KBA

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