Recht: Gaffen etc. bei Verkehrsunfall – welche Strafen drohen?

Bei einem Unfall sind sie meist viel schneller vor Ort als die Rettungskräfte: Gaffer und Schaulustige, die das Unfallgeschehen häufig sogar filmen. Das ist nicht nur moralisch fragwürdig. Wer einen Unfall beobachtet, aber nichts tut um zu helfen oder die Helfer sogar behindert, begeht eine Straftat. Einige Bundesländer möchten künftig auch das Gaffen strafrechtlich verfolgen. Gaffern drohen allerdings schon jetzt empfindliche Bußgelder.

Es ist eines dieser Unglücke, die leider häufig passieren und von denen die meisten nur aus dem Autoradio erfahren: Auf der Autobahn kommt es bei einem missglückten Überholmanöver zu einem Auffahrunfall, ein Auto brennt. Die Autofahrer, die unmittelbar hinter dem Unfallwagen gefahren sind, halten an, steigen aus – und beobachten die Szene geschockt. „Gaffen“ an sich ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit. Rettungskräfte aktiv zu behindern ist aber eine Straftat. Teuer kann beides werden.

Feuerwehr, Polizei oder medizinische Rettungsdienste leisten einen wichtigen Job – dass sie ungestört arbeiten können, ist lebenswichtig. „Hilfeleistende werden vom Gesetz ausdrücklich geschützt“, informiert Rechtsanwältin Gesine Reisert, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer sie behindert, erschwere ihnen die Möglichkeit zu helfen und mache sich damit strafbar.

Rettungskräfte behindert man bereits dann, wenn man bei einem Unfall nicht zur Seite fährt, um eine Rettungsgasse zu bilden. Das ist notwendig, damit Krankenwagen, Polizei und Feuerwehr schnellstmöglich zur Unfallstelle kommen. Wer Rettungskräfte nicht durchlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld.

Passives Verhalten bei einem Unfall kann auch strafbar sein. Und zwar dann, wenn es darum geht, Unfallopfern zu helfen. Bei unterlassener Hilfeleistung drohen Geldstrafen und in schlimmen Fällen Haftstrafen von bis zu einem Jahr. Dazu genügt es schon, einen Unfall, einen Brand oder ähnliches zu beobachten und nichts zu tun. Oder erst einmal in Ruhe ein Foto für Facebook zu machen und dann den Rettungsdienst zu rufen. Das kostet wertvolle Sekunden, die im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheiden können.

Unabhängig davon, ob Hilfe benötigt wird oder nicht, gilt: Wer Aufnahmen von Verletzten oder dem Unfallwagen macht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die Polizei kann bereits direkt am Unfallort tätig werden: Die Beamten können Handys und Kameras einziehen, Fotos und Videos löschen und Platzverweise erteilen.

Immer wieder unterschätzt wird auch, wie teuer das sogenannte Gaffen werden kann. Gaffen alleine ist zwar kein Straftatbestand, aber eine Ordnungswidrigkeit. Schaulustigen droht ein Bußgeld von bis 1.000 Euro.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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