Recht: Amphetamin und Führerscheinentzug

Amphetamin gilt als harte Droge: Schon der einmalige Konsum kann zum Führerscheinentzug führen. Doch gilt das auch, wenn man gar nicht unter Einfluss der Droge am Steuer saß?

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet von einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 18. November 2015 (AZ: 1 K 338/15.NW).

In dem Fall ging es um einen Autofahrer, bei dem zwei zeitlich nahe aufeinanderfolgende Urinproben positive Amphetaminwerte aufwiesen. Nach einem toxikologischen Gutachten der Universität Freiburg war damit klar, dass der Mann Amphetamin zu sich genommen hatte. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihm daraufhin den Führerschein.

Der Mann versuchte, das Ergebnis auf andere Art zu erklären: Die positiven Werte könnten Erkältungsmittel, andere Medikamente oder Appetitzügler verursacht haben, die er eingenommen habe und die amphetaminähnliche Wirkstoffe enthielten.

Mit seinen Argumenten hatte er allerdings keinen Erfolg. Der Entzug der Fahrerlaubnis war rechtmäßig. Bereits der einmalige Konsum dieser harten Droge genügt dem Gericht zufolge zum Nachweis der fehlenden Fahreignung. Das führe selbst dann zum Führerscheinentzug, wenn der Fahrer nicht unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen habe.

Den Erklärungen des Mannes glaubte das Gericht nicht. Unglaubwürdig war der Mann schon deswegen, weil er während des Verfahrens unterschiedliche Versionen angeboten hatte. Zwar könnten Ephedrine oder Pseudoephedrine, die in bestimmten Erkältungsmitteln enthalten seien, unter bestimmten Laborbedingungen positive Metamphetaminwerte im Urin erzeugen, eine künstliche Bildung von Amphetamin sei aber bei der Analyse nicht möglich.

Der Mann hatte außerdem ein Medikament namens „AN1“, auch als „Amphetaminil“ bezeichnet, genannt. Dies sei jedoch kein frei verkäuflicher Appetitzügler, sondern ein Psychopharmakon, das auch als Rausch- und Partydroge eingesetzt würde. Das Gericht wollte nicht glauben, dass der Mann das Mittel arglos zum Abnehmen eingenommen hatte.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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