Karneval: Die Grenzen der Narrenfreiheit

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Die fünfte Jahreszeit ist in den Karnevalshochburgen bald wieder in Jeckenhand. Das wird meist mit reichlich Bier und Schnaps gefeiert. Dass die Polizei Autofahrer während den Festtagen verstärkt auf Alkohol am Steuer kontrolliert, ist bekannt. Angeheiterte Fahrer riskieren nicht nur Bußgelder und Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, sondern bei einem Unfall auch den Schutz der Kaskoversicherung. Schon ab 0,3 Promille kann der Führerschein weg sein. Definitiv Schluss mit lustig ist es bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze. Hier drohen auch beim ersten Mal 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit und Unter-21-Jährige gilt eine noch striktere Regel beim Autofahren, nämlich die Null-Promille-Grenze.

Gerne dient in der närrischen Zeit der Drahtesel als Alternative zum Auto. Jedoch können auch angeheiterte Radfahrer zur Verantwortung gezogen werden. Wer alkoholisiert auf sein Rad steigt und einen Unfall verursacht, kann ebenfalls seinen Führerschein verlieren. Dafür reichen schon 0,3 Promille aus. Und wer mit 1,6 Promille im Blut erwischt wird, muss ohnehin mit einem Verfahren rechnen – unabhängig davon, ob er einen Führerschein hat oder nicht.

Finger weg vom Steuer heißt es übrigens auch für den Tag danach. Denn wer an den bunten Tagen zu tief ins Glas schaut, hat auch am nächsten Morgen bei vermeintlich klarem Kopf noch Restalkohol im Blut. Als Faustregel gilt: Ein gesunder Körper baut in einer Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol ab.Mit Kostüm darf man sich ans Steuer setzen. Aber bitte nicht mit Maske. Das Gesicht sollte noch zu sehen sein. Und im Moment kommt es – nicht nur bei Polizeikontrollen – weniger gut an, wenn man sich als Taliban verkleidet, womöglich einen falschen Sprenggürtel trägt oder echt aussehende Spielzeugwaffen im Auto mitführt.

Text: Spot Press Services/Adele Moser
Foto: DVR

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