Recht: Autoschaden durch Schlagloch – wer zahlt?

Der Vater von Heidi Klum, Günther Klum, klagt gegen die Stadt Bergisch Gladbach. Er war mit seinem Audi A8 in ein Schlagloch geraten, ein Reifen platzte. Nun fordert er die Reparaturkosten von der Stadt zurück. Doch haben Schlagloch-Opfer überhaupt eine Chance auf Schadensersatz durch die Kommune? Die Rechtslage in der Übersicht.

Schlaglöcher sind für Autofahrer eine üble Sache – vor allem, weil Halter meist auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, die durch ein Schlagloch am Auto entstehen. „Es ist sehr schwer, den Baulastträger in Anspruch zu nehmen“, sagt Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Als Baulastträger werden der Bund, die Gemeinden und die Landkreise bezeichnet, die für den Unterhalt von Straßen verantwortlich sind. „Im Regelfall wird eine Mithaftung des Autofahrers aufgrund eines Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot angenommen.“

Im Klartext: Der Autofahrer darf nur so schnell fahren, dass er jederzeit vor einem Schlagloch anhalten kann. Sonst ist er selbst schuld, wenn es zu Schäden am Fahrzeug kommt. Ansprüche kann der Autofahrer nur geltend machen, wenn es ihm gelingt nachzuweisen, dass der Baulastträger die sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, sagt Rechtsanwalt Janeczek. Dieser kommen die Behörden nach, indem sie den Zustand der Straßen regelmäßig überprüfen.

Ein schlechter Zustand der Straße allein begründet noch keine Haftung der Stadt oder Gemeinde. Kann eine Kommune nachweisen, dass sie die Straßen regelmäßig kontrolliert, müssen Autofahrer einen Schaden im Zweifel auf eigene Kosten beheben. So verweigerte beispielsweise das Kammergericht Berlin im Februar 2015 einem Autofahrer Schadensersatz (AZ: 9 U 188/13).

Er hatte auf einer Straße, die in sehr schlechtem Zustand war, ein Schlagloch durchfahren. Dabei wurde sein Auto beschädigt. Den Schaden wollte der Autofahrer von der Stadt erstattet bekommen. Das Gericht entschied gegen den Autofahrer. Die Stadt habe nachweisen können, dass regelmäßige Kontrollen stattgefunden haben – das Schlagloch hätte sich nachweislich auch nach der letzten Kontrolle entwickeln können. Erst wenn feststehe, dass ein verkehrsunsicherer Zustand nicht erkannt, nicht zeitnah behoben oder nicht ordnungsgemäß beschildert wurde, komme eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht.

Um Chancen auf Schadensersatz zu haben, müssen Autofahrer also nachweisen, dass ein Schlagloch schon länger existiert und die Kommune nichts unternommen hat. Das ist oft nicht einfach. Bei einem Schlagloch innerorts, wo es nach Auskunft des Fachanwalts Christian Janeczek die meisten Schlaglöcher gibt, können Autofahrer zum Beispiel bei Anwohnern klingeln und nachfragen. Janeczek: „Wenn er so erfährt, dass das Schlagloch dort schon länger existiert, hat er ganz gute Karten.“

In einem im Juni 2014 vom Landgericht Heilbronn entschiedenen Fall sprach das Gericht einem Autofahrer, dessen Cabrio bei der Fahrt durch ein besonders großes Schlagloch beschädigt worden war, 300 Euro Schadenersatz zu (Az. 4 O 215/13). Die Stadtverwaltung hatte das Schlagloch zwar verfüllt, aber nicht wieder überprüft. Der Kläger hatte allerdings 600 Euro Schadensersatz gefordert.

Die Chance auf einen vollständigen Schadensersatz haben Autofahrer nun, wenn sie in Schlaglöcher geraten, mit denen sie partout nicht rechnen konnten. Das kann zum Beispiel auf neuen Straßen der Fall sein. Fast nur in solchen Extremfällen könnten Autofahrer den Baulastträger zu 100 Prozent haftbar zu machen, sagt Janeczek.

Ob und in welchem Umfang Günther Klum die Kosten für seinen Reifenplatzer von der Stadt Bergisch Gladbach erstattet bekommen wird, ist noch nicht entschieden. Ein Urteil wird Mitte Februar erwartet.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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