Recht: Verhältnismäßigkeit eines Fahrtenbuches

Mit dem Fahrzeug wurde ein Verkehrsverstoß begangen, aber der Halter weigert sich, anzugeben, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist. In diesem Fall kann die zuständige Behörde dem Halter auferlegen, ein Fahrtenbuch zu führen. Aber nicht immer.

Es muss ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht vorliegen, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das ergibt sich auch aus dem folgenden Fall, über den das Verwaltungsgericht Sigmaringen zu entscheiden hatte (AZ: 5 K 1730/15).

Einem Fahrzeughalter war auferlegt worden, ein Jahr lang ein Fahrtenbuch zu führen. Mit seinem Auto war eine Geschwindigkeitsverletzung begangen worden. Der Fahrer hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h überschritten. Die Verkehrsordnungswidrigkeit hätte ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge gehabt. Der Fahrer konnte jedoch nicht ermittelt werden. Der Halter gab lediglich an, dass außer ihm noch andere Personen den Wagen benützten.

Kann die zuständige Behörde nicht feststellen, wer als Fahrer den Verstoß begangen hat, darf sie dem Fahrzeughalter für ein oder mehrere Fahrzeuge das Führen eines Fahrtenbuches auferlegen. Dagegen ging der Fahrzeughalter jedoch vor. Er war unter anderem der Meinung, dass die Auflage unverhältnismäßig sei.

Ist sie nicht, entschied das Gericht. Die Behörde habe den Täter nicht ermitteln können, „obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen“ habe. Lehne der Halter eine Mitwirkung an der Aufklärung des Verstoßes ab, so sei es der Behörde in der Regel nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben.

In einem solchen Fall sei eine Fahrtenbuchauflage dann gerechtfertigt, wenn ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht vorliege. Das sei bereits dann der Fall, wenn der Verstoß zu mindestens einem Punkt im Verkehrszentralregister führe. Die Richter wiesen darauf hin, dass nur solche Verkehrsverstöße, die im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen, mit einem Punkt bedroht seien.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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