Recht: Blitzer-App auf dem Smartphone – Verstoß gegen StVO?

Kein Verkehrsteilnehmer zahlt gern ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens. Viele versuchen deshalb, mit einer Blitzer-App die Geschwindigkeitskontrollen zu erkennen und sich so vor dem Bußgeld zu schützen. So einfach ist es jedoch nicht: Autofahrer machen sich damit strafbar.

Einem Autofahrer wurde eine Blitzer-App zum Verhängnis: Er hatte während der Autofahrt ein Smartphone mit einer solchen App genutzt – und wurde zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (Entscheidung vom 3. November 2015; AZ: 2 Ss (OWi) 313/15) ist ein Smartphone, auf dem eine sogenannte Blitzer-App installiert ist, ein „technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)“. Solche Blitzer-Warngeräte sind verboten.

Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhalte das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes, so das Gericht. Dabei sei es ohne Bedeutung, ob die Blitzer-App tatsächlich einwandfrei funktioniere. Entscheidend sei allein, dass der Autofahrer das Smartphone zur Warnung vor Blitzern habe einsetzen wollen.

Fazit: Statt Blitzer-App besser langsam fahren. Autofahrer, die sich über Blitzer informieren wollen, können sich die Durchsagen in einigen Radiosendern anhören, die darüber informieren, wo Blitzer aufgestellt werden. Dies betrifft allerdings nur die mobilen Geräte, nicht die fest installierten. Am sichersten ist immer noch: Beim Fahren die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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