Recht: Lackschäden durch Autotür – Schadenersatz?

Wer regelmäßig sein Auto auf öffentlichen Parkplätzen abstellt, kennt das Problem: Im Laufe der Zeit stellen sich immer mehr Spuren ein, etwa durch zu knapp vorbei geschobene Fahrräder oder durch das Anstoßen anderer Autotüren. Grundsätzlich hat man einen Anspruch auf Schadensersatz. Der Beweis, dass der Schaden von dem nebenan geparkten Auto herrührt, ist aber manchmal schwierig.

Jedoch nicht unmöglich! Wer sich also über den Kratzer im Lack ärgert und die häufig mehrere 100 Euro betragende Rechnung zur Behebung des Schadens nicht selbst zahlen möchte, sollte sich an den Verursacher wenden. Das Amtsgericht Pforzheim hat einem Opel-Fahrer Schadensersatz von rund 770 Euro zugesprochen (AZ: 6 C 128/14). Das Gerichts sah es als erwiesen an, dass der Schaden durch das Öffnen einer hinteren Autotür des daneben abgestellten Wagens entstanden ist, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Mann parkte seinen Opel auf dem Parkplatz eines Lidl-Marktes. Neben ihm stellte ein Mercedes-Fahrer sein Auto ab. Nachdem er ausgestiegen war, öffnete er die hintere Fahrzeugtür und stieß gegen den Opel. Dadurch entstand ein Lackschaden, der auf und 770 Euro beziffert wurde.

Der Opel-Fahrer blieb nicht auf seinem Schaden sitzen. Das Gericht verurteilte den Mercedes-Fahrer, den Schaden zu ersetzen. Es stand fest, dass durch das Öffnen seiner rechten hinteren Autotür der Schaden an der linken Seite des Opels verursacht worden war. Die Behauptung des Mercedes-Fahrers, es liege ein Vorschaden vor, konnte auch der Sachverständige nicht nachvollziehen. Dieser stellte in seinem Gutachten fest, dass der Schaden aus „technischer Sicht plausibel“ sei. Auch ein Polizeibeamter hatte bestätigt, dass die rechte hintere Beifahrertür des Mercedes zum Schaden auf der linken Tür des Opels passte.

Die Verkehrsrechtsanwälte des DAV weisen darauf hin, dass man insbesondere bei geleasten Fahrzeugen aufpassen muss. Bei deren Rückgabe werden auch kleine Kratzer moniert, und man muss einen Abschlag in Kauf nehmen. Daher ist es wichtig, dass man zunächst den Verursacher des Schadens zur Kasse bittet.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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