Recht: Kurzer Halt mit dem Auto – Warnblinker erlaubt?

Schnell mal zum Ausladen des Einkaufs in zweiter Reihe geparkt, Warnblinklicht an und los: Welcher Autofahrer hat dafür noch nicht auf das rote Dreieck gedrückt? Dabei darf der Blinker nur in Ausnahmefällen genutzt werden, wie wir in unserer Reihe Recht aufklären.

Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig – zumindest dahingehend, was erlaubt ist. So heißt es hier, dass das Warnblinklicht nur dann eingeschaltet werden darf, wenn ein mehrspuriges Fahrzeug (also ein Pkw, ein Lkw, ein Bus oder auch ein Motorrad mit Beiwagen) an einer Stelle liegen bleibt, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann. Darüber hinaus müssen beide Fahrzeuge den Warnblinker eingeschaltet haben, wenn das eine das andere abschleppt.

Generell darf also nur der das Warnblinklicht nutzen, der „andere durch das Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen“. So heißt es in § 16 der Straßenverkehrsordnung.

Demnach ist die Nutzung des Warnblinkers nicht erlaubt, wenn man mit seinem Auto in zweiter Reihe hält oder sogar das Auto parkt, um zum Beispiel ein- oder auszuladen.
Wer den Blinker dennoch anschaltet, riskiert unter Umständen Bußgelder – und zwar gleich zwei: eins für das unerlaubte Halten in zweiter Reihe und eins für ordnungswidriges Blinken.

Für ersteres drohen 15 Euro, wer dadurch der Verkehr behindert, muss sogar 20 Euro zahlen; wer länger als drei Minuten hält, der parkt laut der Definition. Im Falle dieser Ordnungswidrigkeit kann die Strafe noch höher ausfallen. Der Missbrauch der Warnblinkanlage ist dagegen etwas preiswerter und wird mit fünf Euro bestraft.

Im gleichen Zusammenhang lässt sich mit einem zweiten Missverständnis aufräumen: Das Halten in zweiter Reihe ist in den allermeisten Fällen nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Taxen, wenn sie ihre Fahrgäste ein- und aussteigen lassen. Doch geht das auch nur dann, wenn die Verkehrslage es zulässt.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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