Wer sich auf einer feuchten Straße nicht an ein an Nässe geknüpftes Tempolimit hält, ist nicht unbedingt ein Verkehrssünder. Warum das so ist und wann ein Tempolimit bei Nässe gilt, das erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.
„Als nass gilt eine Fahrbahn erst, wenn sich ein durchgehender Wasserfilm gebildet hat“, erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Ein durchgehender Wasserfilm ist zum Beispiel daran zu erkennen, dass die Räder der Autos eine Gicht aufspritzen lassen.
„Ein Tempolimit bei Nässe ist nicht daran gebunden, dass es regnet. Umgekehrt gilt das Gebot nicht, nur weil die ersten Tropfen fallen“, so Walentowski. Der Abwägungsprozess fällt vielen Autofahrern schwer. Fahrsicherheitsexperten raten bei jeder Nässe zur Vorsicht.
Text: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein