Liebe Leserin,
lieber Leser,
mit dem Karneval (alternativ auch Fastnacht oder Fasching genannt), ist es wie im Fußball mit dem FC Bayern München. Den wenigsten ist er egal. Entweder man hasst ihn oder man liebt ihn. Für Letztere beginnt in der kommenden Woche mal wieder jene Jahreszeit, die man auch die fünfte (neben Frühling, Sommer, Herbst und Winter) oder das Höchste der närrischen Gefühle nennt. Während sich die einen ab nächsten Donnerstag Pappansen-bewaffnet ins Getümmel stürzen, nehmen Andere Reißaus. Ski fahren, wandern, Kanaren, Karibik oder zu Hausen einsperren lauten je nach Laust, Laune und Geldbeutel die gängigen Kontrastprogramme. All jenen, die sich indes dem organisierten Frohsinn verpflichtet fühlen, seien ein paar Verhaltensregeln mit auf den Weg gegeben, die vielleicht jenen Zustand gar nicht erst aufkommen lassen, den man im Allgemeinen als Kater bezeichnet. Gilt also für unbotmäßigen Alkoholgenuss am Steuer genauso wie für den unangebrachten Umgang mit dem eigenen Fahrzeug unter „närrischer Kriegsbemalung“ oder im jecken Mummenschanz.
Zu Zeiten, in denen der Spaß eigentlich Hochkonjunktur hat, verstehen die Gesetzeshüter Selbigen oft gar nicht. Narrenfreiheit ist also (zu Recht) nur in Gedanken angesagt und nicht in Verbindung mit dem Fahrzeug. Zumindest dann, wenn man es selbst bewegt und nicht Teil eines närrischen Umzuges ist, dessen Wagen von einem besonnenen und bedachtsamen Fahrer bewegt wird.
Wäre doch gelacht (wie passend), wenn es dafür bei uns nicht auch irgendwelche Gesetze oder Vorschriften gäbe, die diesem Tun Einhalt gebieten. Und so ist demzufolge auch schriftlich fest gehalten, dass „Kostüme oder Masken die freie Sicht am Steuer nicht beeinträchtigen“ dürfen. Ansonsten droht nicht nur ein Bußgeld: Nein, wenn dann auch noch ein Unfall die Folge ist, droht sogar der Versicherungsschutz wegzufallen. Und so etwas ist nun einmal auch das schönste Karnevalskostüm nicht wert.

Dass Alkohol oder Drogen nichts hinter dem Steuer verloren haben, ist eine Selbstverständlichkeit, die mit dem närrischen Treiben auf der Straße nichts zu tun hat. Weshalb ich beide Rauschzustände in diesen Zeilen in Verbindung mit einem Jahrhunderte alten Brauchtum auch gar nicht erwähne. Beide haben weder am Rosenmontag noch an Allerheiligen oder am Weihnachtstag etwas im Körper eines Autofahrers verloren.

Und noch was, liebe Leserinnen und Leser: Unterschätzen Sie die Langezeitwirkung von Hochprozentigem nicht. Vor allem dann, wenn man nicht „geeicht“ ist, wie der Volksmund den geübten Umgang mit den Promille-Getränken umschreibt, sollte man auch am „Tag danach“ möglichst die Finger vom Auto lassen. Das Zeug hält sich länger im Körper, als man glaubt. Und die Wirkung ebenfalls.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein paar schöne Tage mit oder ohne närrischem Brauchtum. Und einen Kater höchstens als Stubentiger in der Wohnung. So Sie denn einen möchten!

Ihr Jürgen C. Braun

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