Liebe Leserin!
Lieber Leser

Gehören Sie auch zu jenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in den Genuss eines Dienstwagens kommen? Wenn nicht, auch kein Problem, denn vielleicht kommen Sie ja in Zukunft in den Genuss eines Rennrades, eines Mountainbikes oder auch eines dieser neuen E-Pedelecs. Gesponsert natürlich vom Finanzamt.

Wie so was gehen soll, fragen Sie jetzt? Kein Problem, denn seit geraumer Zeit gilt das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder. Nein, wir haben heute nicht den 1. April und wir wollen Sie auch nicht in den Selbigen schicken. Um ganz ehrlich zu sein, von dieser Regelung wusste ich auch nichts und bin auch in dieser Woche erst bei einer Recherche zu einem anderen Thema darauf gestoßen. Eine Alternative zu den gegebenen Umständen sehe ich darin aber schon.Denn bereits seit Ende des Jahres 2012 gilt das Dienstwagen-Privileg auch für Fahrräder. Mancher Arbeitgeber soll seinen (leitenden) Angestellten auch bereits Renn- oder E-Bikes als Diensträder angeboten haben. Zumindest wurde im Netz davon berichtet. Als besonders fortschrittlich in punkto Gesundheit gilt seitdem der Motoren- und Ventilatoren-Hersteller ebm-papst. Allein am Standort Landshut haben seitdem 124 von 1.100 Mitarbeitern ein hochwertiges Fahrrad über ihren Arbeitgeber geleast, teilt das Unternehmen mit. Am Firmenstandort St. Georgen im Schwarzwald gibt es 70 Verträge, in Mulfingen bei Heilbronn hat die Dienstrad-Einführung gerade begonnen. Das Projekt nütze Mitarbeitern und Unternehmen gleichermaßen, weil Bewegung die Gesundheit fördere, teilt das Unternehmen auf seiner Homepage mit.

Funktionieren soll es genauso wie die Gehaltsumwandlung beim Dienstwagen: Die Leasingrate wird vor dem Versteuern vom Gehalt abgezogen, so sparen Arbeitnehmer Steuern. Das von der Firma geleaste Rad dürfen sie privat nutzen – ob zum Wochenendausflug oder für den Arbeitsweg. Damit unterscheiden sich Diensträder kaum von den meisten Dienstwagen.
Versteuert werden muss allerdings der sogenannte geldwerte Vorteil. Was recht kompliziert klingt, rechnet sich aber für den Arbeitnehmer: Unterm Strich zahlt er für das Rad 30 bis 40 Prozent weniger, als wenn er es selbst im Laden gekauft hätte. Ein per Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestelltes Bike kostet das Unternehmen keinen Cent, sieht man vom Verwaltungsaufwand vor allem in der Personalabteilung einmal ab.

Wie viele Arbeitnehmer bundesweit derzeit schon ein Dienstrad nutzen, das weiß niemand genau. Beim Bundesfinanzministerium heißt es, dazu gebe es keine Statistik. Was aber viele Arbeitnehmer nicht wissen: Ein Dienstauto ist kein Hindernis für ein Dienstrad, man kann durchaus auch beides nutzen. Sogar zwei Diensträder für einen Arbeitnehmer sind möglich.

Großzügige Arbeitgeber können Fahrräder auch auf eigene Rechnung anschaffen und ihren Mitarbeitern zur Privatnutzung überlassen, ohne das Gehalt zu kürzen. Als einzige Kosten müssen Arbeitnehmer dann den geldwerten Vorteil des Rades versteuern: ein Prozent des Fahrradpreises.

Wenn Sie für einen solchen gesundheitsfördernden Deal in Frage kommen, denken Sie doch mal drüber nach. Vielleicht beim nächsten Ausflug mit dem Fahrrad. So etwas kann ich nur empfehlen.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Ihr Jürgen C. Braun

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