Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt vor der Benutzung weiterer Pkw-Stahlräder des Herstellers Reifen Go! GmbH, die bundesweit an Händler verkauft wurden. Das KBA hatte bereits am 2. Januar 2014 erstmals vor der Benutzung von vier verschiedenen Stahlrädern des Herstellers Reifen Go! GmbH gewarnt, nachdem es festgestellt hatte, dass die Festigkeit der betroffenen Stahlräder dieses Herstellers nicht ausreichend ist. Im schlimmsten Fall kann sich ein solches Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug lösen. Vor diesem Hintergrund hat das KBA umfangreiche Produkttests aller von Reifen GO! vertriebenen Stahlräder durchgeführt und dabei festgestellt, dass bei zwei weiteren in den Verkehr gebrachten Radtypen die Dauerfestigkeit nicht ausreichend ist.
Wie erkennen Sie diese Stahlräder und wie sind sie gekennzeichnet?
Radtyp: RG 18325
\x09ungültiges Typ-Genehmigungszeichen:
KBA49071\x09
Radgröße:
6,5Jx16
RG 19247\x09
KBA49067\x09
6,5Jx16
Von der ersten Produktwarnung sind Stahlräder mit folgender Kennzeichnung betroffen:
Radtyp: RG 18245
\x09ungültiges Typ-Genehmigungszeichen:
KBA49060
\x09Radgröße:
6Jx15
RG 16445\x09
KBA49061
\x09 6Jx15
RG 19045\x09
KBA49068\x09
6,5Jx16
RG 18425
\x09 KBA49070\x09
6,5Jx16
Die Kennzeichnungen sind auf der Radaußenseite eingeprägt.
Vor der weiteren Nutzung der Räder wird gewarnt!
Zum Zwecke des Rückrufs wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Händler.