Liebe Leserin
Lieber Leser!

Mitte Dezember, so gefühlte wenige Stunden vor dem Anschnallen der Bretter oder dem Suchen der warmen Klamotten für den Winter-Urlaub sei an dieser Stelle mal die Nachfrage erlaubt: Wissen Sie eigentlich, wie Sie sich im Winter mit ihrem Auto verhalten dürfen, sollen oder müssen? Je nachdem, wohin Sie fahren. Gut, wer in den Flieger steigt um der Sonne im wahrsten Sinne des Wortes hinterherzudüsen, muss sich mit derlei saisonalen Unwägbarkeiten nicht auseinander setzen. Für alle anderen Urlaubs und Auto-wütigen haben wir zehn Tage, bevor der jährliche Konsumrausch wieder im Fest der Liebe gipfelt, ein paar Tipps.

In erster Linie geht es – na klar – um das Thema Winterreifen. Mal wird es ganz lax gehandelt, mal kostet es richtig Kohle, wenn Sie sich nicht drum scheren. In einigen Ländern ist es Pflicht, winterfeste Pneus auf die Felgen zu ziehen, je nach Witterungsbedingungen wie in Deutschland oder aber für einen bestimmten Zeitraum.

Laut einer Pressemitteilung des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) gibt es in anderen Nationen, wie etwa in Dänemark oder Norwegen gar keine Vorschriften zum Thema winterlicher Bereifung. Praktischer Hinweis: Das EVZ bietet auf seiner Website www.evz.com eine Übersichtskarte an, auf der die jeweiligen Bestimmungen für Winterreifen in den EU-Mitgliedsstaaten, sowie in den Nicht-EU-Ländern Norwegen und Island erläutert sind.

Im bevorzugten Winter-Urlaubsland Österreich gibt es keine generelle Pflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen zwischen dem 1. November und 15. April laut ADAC allerdings mit den passenden Winterreifen (Mindestprofiltiefe vier Millimeter) oder Schneeketten ausgerüstet sein. Wen es nach Italien zieht, der sollte wissen: Im Aostatal müssen vom 15. Oktober bis zum 15. April Winterpneus aufgezogen sein. In der Provinz Südtirol kann die Pflicht zu Winterreifen oder Ketten situativ ausgerufen werden.

Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Vorschrift für Winterreifen. Wer aber mit reichlich „abgelutschten Sommerschlappen“ auf verschneiter Straße in einen Unfall verwickelt wird, dem drohen saftige Geldbußen und die juristische Mithaftung. Bei unseren französischen Nachbarn müssen die “pneus neige“ nur aufgezogen werden, wenn das behördlicherseits bei entsprechender Witterung vorgeschrieben wird.

Ach ja, und falls Sie es (immer noch) nicht wissen, hier noch einmal zum „mitschreiben“: In Deutschland müssen Autofahrer nur bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein, nicht aber in einem bestimmten Zeitraum. Als Mindestprofiltiefe schreibt das Gesetz 1,6 Millimeter vor. Ein Wert, den Reifenexperten aber immer wieder als unzureichend bezeichnen. Sie empfehlen daher mindestens 4 Millimeter. Mit diesem Wissen im Hinterkopf wünsche ich Ihnen nicht nur ein angenehmes Wochenende, sondern auch einen sicheren und beschwerten Winterurlaub.

Ihr Jürgen C. Braun

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