Feinstaubplakette wird bei Hauptuntersuchung kontrolliert

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Der verbindliche Mängelkatalog für die Kfz-Prüforganisationen schreibt vor, dass zukünftig nicht lesbare oder falsch eingetragene Kennzeichen bei der Feinstaubplakette als geringe Mängel und Plaketten mit falscher Farbe bzw. die unzulässigerweise vergeben wurden, als erhebliche Mängel geahndet werden. Darauf hat die KÜS hingewiesen.

Wer also eine grüne Feinstaubplakette in seiner Windschutzscheibe kleben hat, seinem Fahrzeug über dessen Feinstaubeinstufung aber eigentlich nur eine gelbe Plakette zugestanden hätte, muss somit mit der Verweigerung der HU-Plakette rechnen.

Ist das Kennzeichen durch dauerhafte UV-Bestrahlung auf der Feinstaubplakette so verblichen, dass es nicht mehr eindeutig zugeordnet werden kann, so ist dies genauso zu bemängeln und umgehend abzustellen wie eine Feinstaubplakette, auf der noch das Kennzeichen etwa vor einer Ummeldung auf einen anderen Fahrzeughalter Ummeldung vermerkt ist.

Eine gute Nachricht gibt es allerdings. Wer keine Feinstaubplakette hat, bekommt keinen Mangel. Die Feinstaubplakette wird nur benötigt, um in eine dafür gekennzeichnete Feinstaubzone einfahren zu dürfen.

Die Mangelbeseitigung stellt sich durch die Entfernung der fehlerhaften Plakette also zunächst einmal relativ einfach dar!

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