Jetzt heißt es zahlen mit falschen „Schlappen“: Bundesrat beschließt Winterreifenpflicht

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Jetzt ist es offiziell: Bereits in wenigen Tagen tritt eine neue Winterreifenpflicht in Kraft. Das beschloss, wie erwartet, der Deutsche Bundesrat am Freitag. Bisher gab es lediglich Empfehlungen, aber es galt keine gesetzliche Regelung, wonach Autofahrer verpflichtetet waren, unter bestimmten witterungsbedingten Umständen oder in festgelegten Zeiträumen, ihr Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten. In vielen Ländern der Europäischen Union existierte eine derartige Regelung schon seit langem. Das Beschließen ist eine Sache, den Beschluss allerdings in die Tat umzusetzen. Dass dies nicht ganz einfach werden wird, geht aus den ersten Reaktionen über den Beschluss des Bundesrates hervor.

Das neue Gesetz regelt, wann Winterreifen gefahren werden müssen. Bei Schnee, Schneematsch, Eisglätte und Reif müssen Fahrzeuge künftig „wintertauglich“ bereift werden. Wer ohne Winterreifen erwischt wird, der muss ab nächster Woche 40 Euro bezahlen. Wer wegen der falschen Reifen den Verkehr behindert, für den fällt eine Strafe in Höhe von 80 Euro an. In beiden Fällen gibt es zudem einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Eigentlich hätte die vom Oberlandesgericht Oldenburg verlangte Neuregelung schon im Oktober in Kraft treten sollen. Die Beratungen zwischen dem Ministerium von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, den Bundesländern und den Verbänden aber zogen sich zum Freitag dieser Woche dahin.

Jetzt wird die Straßenverkehrsordnung so geändert, dass Kraftfahrzeuge – also auch Motorräder – bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte nur noch mit eindeutig markierten Winterreifen unterwegs sein dürfen. Laut Ramsauer ist ein Winterreifen „jeder Reifen, der vom Hersteller mit einem 'M+S' gekennzeichnet ist. Das steht für 'Matsch und Schnee'.“ Auch Ganzjahres-Allwetterreifen können mit diesem „M+S“-Symbol versehen sein.

Viele Automobilclubs kritisieren die „M+S“-Kennzeichnung als zu lasch. Der Begriff sei nicht geschützt und zudem etwas schwammig formuliert, weil es keine generellen Verordnungen darüber gebe, welche Voraussetzungen ein Winterreifen erfüllen müsse. Worauf jeder Autofahrer aber unbedingt achten müsse, sei die Profiltiefe seiner Reifen. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter. „Das ist aber eigentlich gar nichts. Dann sind die Reifen abgefahren“, sagt der Automobilclub von Deutschland. Der AvD befürwortet eine Mindestprofiltiefe von vier Millimeter.

Polizei-Gewerkschaftler monieren jedoch, dass es an ausreichend Personal bei den Gesetzeshütern fehle, um die beschlossene Winterreifenpflicht auch flächendeckend zu kontrollieren. Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Schmitt, sagte dem Saarländischen Rundfunk, die Polizei achte eher auf Alkohol am Steuer und zu hohe Geschwindigkeit. Diese Kriterien seien die Hauptunfallursachen und daher wichtiger als die neue Winterreifenpflicht.

Text und Fotos: Jürgen C. Braun

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