Liebe Leserinnen!
Liebe Leser!

Gerichtsverhandlungen haben einen hohen Anteil am ganz normalen Leben, das wird mittlerweile auch Tag für Tag über das Fernsehen als Botschaft transportiert. Gerichtsshows machen seit Jahren gute Quoten. Paragrafen, Grundsatzurteile und Gesetzestexte haben Hochkonjunktur. Robe, wem Robe gebührt.

Das berührt – zwangsläufig – regelmäßig auch das Thema Mobilität. In dieser Woche war es die Deutsche Bahn, die von Justitia dazu verdonnert wurde, in Zukunft erhebliche Säumniszuschläge bis zu ganzen Übernachtungen zu zahlen, wenn Züge nachweislich durch DB-Verschulden erheblich zu spät kommen oder gar ganz ausfallen.

Aber auch fürs Auto gelten feste Regeln. Verbraucht ein Neuwagen über zehn Prozent mehr an Kraftstoff, als vom Hersteller ausgewiesen, muss der Verkäufer das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Denn dadurch sei der eigentliche Fahrzeugwert tatsächlich viel niedriger und das gelieferte Auto müsse als mangelhaft eingestuft werden. So urteilte das Landgericht München (Az. 4 O 6504/07).

Es ging dabei um eine Mercedes E-Klasse, die nach einem Experten-Test auf 100 Kilometer im Durchschnitt 11,2 Liter verbrauchte, während in der Betriebsanleitung nur 8,3 bis 8,6 Liter angegeben sind. Damit, so das Münchener Urteil, weise das betreffende Fahrzeug einen erheblichen Mangel auf. Bei einem verkauften Neufahrzeug dürfe laut Beschluss des Bundesgerichtshofes der Kraftstoffverbrauch nicht mehr als zehn Prozent von den Herstellerangaben abweichen.

Mich hat das ein wenig ratlos hinterlassen. Nicht die Parameter, nach denen die juristische Vorgabe formuliert wurde, sondern vielmehr die Frage: Müssen wir heutzutage in allen Detailfragen der Alltagsbewältigung gleich einen Richter bzw. eine Richterin bemühen? Braucht der Deutsche seine Vorschriften, seine Gesetzestexte, seine Urkunden, seine Stempel und was weiß ich noch alles Offizielles, damit er sich im Gestrüpp des ganz normalen Wahnsinns noch zurecht findet?

Warum genügt nicht – zunächst einmal wenigstens – ein offenes Wort, ein Gespräch, eine sachliche Diskussion mit Für und Wider? Unbestritten, wir dürfen stolz sein auf die Errungenschaften unseres Rechtsstaates, unsere funktionierende Gewaltenteilung. Aber manchmal, so glaube ich, täte uns allen einfach das Ausräumen bestehender Missverhältnisse auf einem anderen Weg als dem Gang zum Gericht ganz gut.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Sommer-Wochenende. Kommen Sie gut in die nächste Woche!
Ihr
Jürgen C. Braun

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