Neue Kfz-Steuer – Stichtag 1. Juli: KÜS informiert

Beitragsbild
Foto 1

Der 1. Juli 2009 ist ein einschneidendes Datum für fast 35 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland. Von diesem Tag an wird die Kfz-Steuer für neu zugelassene Autos nicht mehr nur auf Basis des Hubraums, sondern auch nach CO2-Ausstoß berechnet. Umweltthemen spielen auch bei Verkehrsteilnehmer(inne)n eine immer größere Rolle: Mehr als zwei Drittel der befragten Autofahrer einer diesbezüglichen Umfrage erklären, dass die CO2-Bilanz beim Neuwagenkauf entscheidend für sie sei. Doch nur jeder Vierte weiß auch, wie viel CO2 sein Pkw ausstößt. Bei vielen Verkehrsteilnehmer(inne)n herrscht Unklarheit darüber, was die neue Regelung für sie persönlich bedeutet. www.kues.de gibt detaillierte Auskunft und praktische Tipps zum Umgang mit der neuen Kfz-Steuer.

Das Regulativ, an dem sich die Neuregelung orientiert, sind 120 Gramm CO2. Fahrzeuge, die nicht mehr als 120 Gramm CO2 ausstoßen, werden ausschließlich nach Hubraum besteuert. Die Steuer beträgt zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter. Für jedes Gramm Kohlendioxid darüber werden für Benziner zwei Euro und für Dieselfahrzeuge 9,50 Euro zusätzlich fällig. Fälschlich angenommen wird oft, dass die Steuer auf bereits zugelassene Fahrzeuge umgestellt wird. Es werden jedoch lediglich Neuwagen, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen werden, in Zukunft nach CO2-Ausstoß und Hubraumgröße besteuert. Für alle vor dem 5. November 2008 zugelassenen Fahrzeuge sowie für alle Gebrauchtwagen, die den Besitzer wechseln, wird die Kfz-Steuer auch in den kommenden dreieinhalb Jahren nach der bisher gültigen Regelung berechnet. Dabei gilt ein Bestandsschutz bis 2013.

Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden oder noch werden, sind nach den Beschlüssen des Konjunkturpakets I zunächst von der Steuer befreit. Besitzer eines in diesem Zeitraum zugelassenen Neuwagens, der Euro-4 erfüllt, zahlen ein Jahr lang keine Kfz-Steuer; Besitzer eines Euro-5- oder Euro-6-Fahrzeugs zwei Jahre lang nicht. Danach wird von den Behörden eine Günstigkeitsprüfung absolviert. Darin wird geprüft, ob die neue oder die alte Steuer-Berechnung für den Halter günstiger ist und dabei die preiswertere Variante angewendet.Eine Sonderregelung gilt für Euro-4-Diesel ohne Partikelfilter. Nach der einjährigen Steuerbefreiung muss für diese Fahrzeuge bis 2011 ein Aufschlag gezahlt werden: pro 100 Kubikzentimeter Hubraum 1,20 Euro. Besitzer von Dieselfahrzeugen, die bereits jetzt die Euro-6-Norm erfüllen, erhalten zwischen 2011 und 2013 einen einmaligen Steuernachlass von 150 Euro. Damit sollen Käufer besonders schadstoffarmer Autos belohnt werden, da Euro-6 erst 2014 entscheidend für die Typgenehmigung ist.

Die Kfz-Steuer setzt sich künftig aus zwei Parametern zusammen, dem Kohlendioxidausstoß und der Hubraumgröße. Bei Benzinern beginnt die Steuerberechnung auf Basis des Kohlendioxidausstoßes erst bei Fahrzeugen, die mehr als 120 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren. Besitzer eines sparsameren Kleinwagens – etwa eines Citroën C1 oder Peugeot 1007 – zahlen nur einen an der Hubraumgröße orientierten Grundbetrag. Dabei beträgt die Steuer nach der Formel von zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum genau 20 Euro. Bei Automobilen mit einem höheren CO2-Ausstoß als 120 g/km werden für jedes zusätzliche Gramm zwei Euro mehr fällig. Für ein Fahrzeug mit einem 1,4 Liter großen Benzin-Direkteinspritzer-Motor und einem CO2-Ausstoß von 149 g/km wären dies beispielsweise 28 Euro für den Hubraum und 58 Euro für die Kohlendioxid-Emission. Insgesamt wären das 86 Euro Kfz-Steuer. Ein Porsche 911 Carrera mit 3,6 Liter Hubraum würde – im Vergleich – statt 250 Euro in Zukunft 318 Euro kosten.

Wie bei Benzinern gilt auch für Diesel-Autos die CO2-Bemessungsgrundlage von 120 g/km. Jedes Gramm, das darüber liegt, kostet ebenfalls zwei Euro zusätzlich. Gravierend ist jedoch der Unterschied pro 100 Kubikzentimeter Hubraum: Während dieser beim Benziner zwei Euro beträgt, sind es beim Diesel 9,50 Euro. Dennoch fahren Dieselfahrer mit größeren Motoren günstiger, weil derzeit noch 15,44 Euro pro 100 Kubikzentimeter fällig sind. Seit 2005 ist aus Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung der durchschnittliche Kohlendioxidausstoß ersichtlich.

Man kann den CO2-Ausstoß seines Fahrzeugs auch selbst ausrechnen, wenn man den vom Hersteller angegebenen Durchschnittsverbrauch nimmt. Wird ein Liter Diesel verkonsumiert, entstehen 2.685 Gramm CO2, bei einem Liter Benzin 2369 Gramm. Daraus ergibt sich die Formel: Durchschnittsverbrauch/100 km x 26,85 oder 23,69. Verbraucht etwa ein Diesel im Drittelmix sieben Liter auf 100 Kilometer, beträgt der CO2-Wert 188 g/km (7 x 26,85). Auf der Seite www.bundesfinanzministerium.de gibt es einen Link zu einem entsprechenden Online-Rechner. Unter Bürgerinnen und Bürger und weiter im Kapitel Mobilität und Reisen kann man unter der Rubrik Drei Schritte zur neuen Kfz-Steuer unverbindlich die Höhe der Kfz-Jahressteuer für einen Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2011 ausrechnen.

Text: Jürgen C. Braun, Foto: www.fotolia.de

Scroll to Top