Fahranfänger: Alkoholverbot kommt zum 1. August

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Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist Alkohol am Steuer ab dem kommenden Monat absolut tabu. Nachdem der Bundesrat heute in Berlin für die Gesetzesinitiative von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee grünes Licht gegeben hat, kann das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zum Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger zum 1. August 2007 in Kraft treten.

Bundesverkehrsminister Tiefensee erklärte hierzu heute in Berlin: Wir setzen bei der Verkehrssicherheit auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion. Alkohol am Steuer ist eine der Hauptunfallursachen. Besonders bei jungen Fahranfängern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Fahranfänger sind bislang noch nicht ausreichend für die Gefahr von Alkohol am Steuer sensibilisiert. Hier hilft nur ein klares und eindeutiges Signal: Autofahren und Trinken sind nicht miteinander vereinbar. Das Alkoholverbot gilt für Fahrerinnen und Fahrer, die sich noch in der (regelmäßig) zweijährigen Probezeit befinden und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres.

Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, diese um weitere 2 Jahre verlängert werden und ein mit Kosten von bis zu 2.000 Euro verbundenes Aufbauseminar angeordnet werden.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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