Wer darf in die geplanten Umweltzonen und wer muss draußen bleiben?Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugdokumenten geben Auskunft
Ab dem 1. März 2007 tritt in Deutschland die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes, besser bekannt als Feinstaub-Verordnung, in Kraft. Hierbei haben die Behörden die Möglichkeit, bei hoher Schadstoffbelastung der Luft so genannte Umweltzonen auszuweisen und in diesen ein begrenztes oder komplettes Fahrverbot zu verhängen. Fahrzeuge werden dabei entsprechend ihrer Abgasnormen in verschiedene Schadstoffgruppen eingegliedert. Mit der Abgasnorm Euro 4 oder besser erhält man die Schadstoffgruppe 4, erkennbar an der grünen Plakette, die innen an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Euro 3 bringt die Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) und Euro 2 die Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette). Je nach Belastung dürfen dann Fahrzeuge mit der jeweiligen Schadstoffgruppe/Plakettenfarbe in die Umweltzonen. Etwa die Hälfte aller Fahrzeuge auf unseren Straßen ist in eine dieser Gruppen einzuordnen. Nicht gekennzeichnet werden Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, dazu gehören alte Dieselfahrzeuge und Fahrzeuge mit Benzinmotoren ohne geregelten Katalysator. Für diese gilt ein Fahrverbot in den ausgewiesenen Umweltzonen.
Wer wissen will ob sein Fahrzeug mit welcher Plakette wann fahren darf, erfährt dies über die Emissionsschlüsselnummern in seinen Fahrzeugpapieren. Darauf weist die Kfz-Prüforganisation KÜS hin. Die Schlüsselnummern sind zu finden in den bis zum 1. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen im Feld zu 1 – Fahrzeug- und Aufbauart – an der 5. und 6. Stelle. Ab dem 1. Oktober 2005 gab es neue Fahrzeugpapiere, hier findet man die Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.
Bei Pkw mit Benzinmotoren erhalten die Schlüsselnummern 14, 16, 18 bis 70 und 71 bis 74 die grüne Feinstaubplakette. Die Ziffer 75 gilt im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 88/77/EWG. Bei den Nutzfahrzeugen bekommen diejenigen mit der Emissionsschlüsselnummer 30 bis 55, 60 und 61 die grüne Plakette.
Bei den Personenkraftwagen mit Dieselmotoren erhalten Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer 25 bis 29, 35, 41 und 71 die rote Plakette (Schadstoffgruppe 2), gelb (Schadstoffgruppe 3) gibt es für Fahrzeuge mit der Nummer 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und 72. Für Diesel-Pkw mit der Emissionsschlüsselnummer 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 und 73 bis 75 wird es die grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4) geben. Bei Nutzfahrzeugen werden die Plaketten wie folgt zugeteilt: Rot für die Schlüsselnummern 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60 und 61, gelb für 34, 44, 54, 70 und 71 und grün für 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90 und 91.
Die Prüfingenieure der KÜS beraten die Fahrzeughalter auch zu den Einstufungen bei erfolgter Nachrüstung mit Partikelfilter sowie zu den Vorraussetzungen für eine Nachrüstung mit Partikelfilter. Die so genannten Feinstaub-Plaketten wird es bei den Prüfingenieuren der KÜS geben. Den KÜS-Partner in ihrer Nähe finden sie problemlos über die Postleitzahlsuche auf der Homepage der KÜS unter www.kues.de/standorte.asp.