15 Monate danach: Kein Fahrverbot bei Trunkenheit im Verkehr

Auch wenn die Gerichte in der Regel bei Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis des Betroffenen einziehen und ein Fahrverbot aussprechen, kann ein Gericht im Einzelfall davon absehen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Bensheim vom 4. April 2006 (AZ – 8220 Ja 22570/05 Ds IX -).

Ein Autofahrer war bei einer Polizeikontrolle aufgefallen. Eine daraufhin durchgeführte Blutentnahme ergab einen Alkoholgehalt von 0,85 Promille.

Das Gerichtsverfahren fand erst 15 Monate nach der Trunkenheitsfahrt statt. In diesen 15 Monaten hatte der betroffene Autofahrer ohne weitere Beanstandungen am Straßenverkehr teilgenommen.

Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Es sah aber von einer Verhängung eines Fahrverbotes ab, weil nicht mit ausreichender Sicherheit mehr gesagt werden könne, dass der Autofahrer nach wie vor zum Führen von Autos im Straßenverkehr ungeeignet sei. Außerdem sei nach 15 Monaten unauffälligen Verhaltens im Straßenverkehr eine weitere verkehrserzieherische Einwirkung auf ihn nicht mehr erforderlich.

©Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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