Tiefensee: Neue Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten ist in Kraft

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Seit dem 1. Mai sind neue Vorschriften für das Speditionsgewerbe in Kraft. Danach müssen neu zugelassene Lkw und Busse mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein, sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee in Berlin. Ziel der EU-einheitlichen Regelung: Höhere Verkehrssicherheit durch einfachere Kontrollen und manipulationssichere Technik. Immer wieder ist es in der Vergangenheit zu gefährlichen Unfällen wegen völlig übermüdeter Lkw-Fahrer gekommen, die ihre Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten haben. Oft hat es auch Manipulationen gegeben, etwa verbogene Zeiger der Tachoscheiben oder Kurzschlussschaltung. Auch das Fahren ohne Tachoscheibe oder unerlaubte Scheibenwechsel sind europaweit bekannt. Mit dem digitalen Tachographen können wir endlich gegen diese Form des Betruges vorgehen und somit für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen, so Tiefensee.

Seit dem 1. Mai müssen alle Neufahrzeuge mit dem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet werden. Die Fahrer müssen bei Kontrollen dann jederzeit Nachweise über die Lenk- und Ruhezeiten sowie den Lenkzeitunterbrechungen für die laufende Woche und die vorausgehenden 15 Tage vorlegen.
Ab kommenden Jahr gelten zudem neue Lenk- und Ruhezeiten. Dann wird die wöchentliche Lenkzeit auf 56 Stunden beschränkt. Die tägliche Ruhezeit beträgt künftig elf Stunden. Sie kann in zwei Abschnitte von drei und neun Stunden aufgeteilt werden. Die vorgeschriebene Wochenruhezeit beträgt 14-täglich mindestens zweimal 45 Stunden oder einmal mindestens 45 Stunden und einmal mindestens 24 Stunden.

Weitere Informationen können der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr unter www.bag.bund.de entnommen werden.

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