O Du traurige: Weihnachtsbaum sachgemäß transportieren!

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Von wegen O Du fröhliche. Wer jetzt seinen Weihnachtsbaum auf unsachgemäße und vor allen Dingen unrechtmäßige Art und Weise mit dem eigenen Auto nach Hause bringt, der kann eine unangenehme Festtags-Überraschung erleben. Und eine teure noch obendrein, die manches noch so hübsch verpackte Christkind in gar nicht weihnachtlichem Glanz erscheinen lässt.

Alle Jahre wieder das Gleiche: Hast Du den Weihnachtsbaum schon geholt? Nein, hat er – denn meistens ist es ja er, nämlich der so genannte Haushaltungsvorstand – der für den sicheren Transport der Blautanne oder eines sonstigen nadeligen Edelwuchses verantwortlich ist, noch nicht erledigt. Dabei drängt die Zeit, der grüne Wohnzimmerschmuck muss ja noch aufgestellt, vielleicht auch noch ein bisschen zusammengestaucht und schließlich auch noch geschmückt werden. Also: auf zum Weihnachtsmarkt oder zum Förster. Und dann nichts nach Hause damit. Im oder auf dem eigenen Auto natürlich.

Was sich eigentlich einfach anhört. Kann aber richtig teuer werden, wenn man es falsch anpackt. Der Transport des Christbaums nach Hause ist nämlich mitunter ein Abenteuer für sich. Denn: egal ob die grüne Weihnachtszierde auf dem Dach oder im Wageninneren transportiert wird: der Baum muss sicher und rutschfest verstaut sein und er darf vor allen Dingen die Sicht nicht beeinträchtigen.

Und im verordnungswütigen Deutschland gibt es für so etwas natürlich amtlich festgelegte Vorschriften. Beispielsweise diese: Wenn der Stamm mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinausragt, muss er mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden. Mancher Familienvater kommt aber in dieser Jahreszeit erst dazu, das Christbaum-Taxi zu spielen, wenn das Tageslicht bereits ade gesagt hat. Und das heißt: In der Dunkelheit genügt die rote Fahne nicht, zusätzlich muss dann noch ein rotes Licht angebracht werden.

Wer Baum oder Bäumchen im Fahrgastraum transportiert, der muss zudem dafür Sorge tragen, dass ein zwischen die Sitze geklemmter Stamm beim Bremsen nicht in die unmittelbare Nähe von Mittelkonsole, Schalthebel oder Frontscheibe rutscht und dergestalt die Sicht und die Bewegungsfreiheit des Fahrers gefährlich einschränkt.

Der Bußgeldkatalog und das BKA in Flensburg können da so richtig die Weihnachtsfreude vermiesen. Wer nämlich seinen Christbaum nicht verkehrssicher und ordnungsgemäß transportiert, der darf sich auf ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro einstellen. Gesellt sich dann noch der Tatbestand der Verkehrsgefährdung hinzu, dann werden daraus 50 Euro und es kommen noch drei Punkte in Flensburg dazu.

Also: erst kaufen, dann sicher verstauen und dann erst nach Hause fahren. Damit es an Heiligabend wirklich heißt: O Du fröhliche.

Text: Jürgen C. Braun

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