Verkehrsminister Stolpe: Manipulationen am Tacho ab heute strafbar

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Käufer von gebrauchten Kraftfahrzeugen müssen sich auf den angezeigten Tachostand verlassen können. Menschen, die, um eigene Vorteile zu erzielen, bedenkenlos Sicherheit und Leben anderer in Gefahr bringen, werden ab heute hart bestraft, sagte Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe in Berlin. Heute ist die dazu notwendige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

Damit werden zwei neue Straftatbestände geschaffen. Zum einen wird künftig das Manipulieren des Tachokilometerstandes unter Strafe gestellt. Zum anderen wird auch das gefährliche Rasen von schweren Lkw und Bussen auf den Straßen strafbewehrt, wenn dies durch ein bewusstes Manipulieren an Geschwindigkeitsbegrenzern ermöglicht wird, so der Bundesverkehrsminister. Er verwies in diesem Zusammenhang nochmals auf den schweren Busunfall in Lyon von vor zwei Jahren.

Damals, so die Untersuchungsergebnisse, verunglückte der Bus auf regennasser Straße und bei schlechter Sicht und fuhr zeitweise weit über 110 km/h. Möglich wurde dies, weil der Geschwindigkeitsbegrenzer außer Betrieb gesetzt worden war.

Betrügerische Verfälschungen von Wegstreckenzählern fügen den Käufern von Gebrauchtwagen jährlich viele Millionen Euro Schaden zu. Es handelt sich dabei um keine Kavaliersdelikte. Beim Ausschalten der Geschwindigkeitsbegrenzer werden sogar Gefahrensituationen für Leib und Leben der Reisenden in Kauf genommen. Deshalb ist die heute in Kraft getretene Rechtsänderung ein Beitrag zum Verbraucherschutz und für die Verkehrssicherheit, sagte Stolpe.

Text: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Foto: www.photocase.de

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