Yamaha-Rückruf [Beifahrersitzbefestigung]

Rückrufaktion: Beifahrersitzbefestigung

YAMAHA XVS 650 – Typ 4VR, 4XR, VM031, VM032
Fahrgestell-Nr.
JYA4VR00000000751 bis JYA4VR00000072519,
JYA4XR00000000601 bis JYA4XR00000005442,
JYAVM031000000301 bis JYAVM031000006452,
JYAVM032000000301 bis JYAVM032000000378

YAMAHA XVS 1100 – Typ VP052, VP057
Fahrgestell-Nr.
JYAVP052000000301 bis JYAVP052000005936
JYAVP057000000301 bis JYAVP057000005889

Der Hersteller YAMAHA Motor Co. Ltd., Japan hat Yamaha Motor Deutschland darüber informiert, dass sich unter Umständen bei den oben genannten Fahrzeugtypen die Befestigung des Beifahrersitzes lösen kann. Dies kann auch dann passieren, wenn die Fahrzeuge bereits durch die letzte Rückrufaktion modifiziert wurden.

Sollte dies eintreten, ist es nicht hundertprozentig auszuschließen, dass der Beifahrer zum Sturz kommen kann. Deshalb haben wir uns als verantwortlicher Importeur dazu entschlossen, eine zweite Rückrufaktion durchzuführen. Dies bedeutet, dass von uns – außer den Kunden selbst – auch die Händler und die Presse informiert werden.

Alle Besitzer der betroffenen Fahrzeuge werden gebeten, sich nochmals mit ihrem autorisierten YAMAHA-Vertragshändler in Verbindung zu setzen, um einen Werkstatt-Termin für den Umbau zu vereinbaren.

An allen Fahrzeugen, die sich innerhalb des oben genannten Fahrgestellnummern-Kreises befinden, werden die Befestigungsstehbolzen des Beifahrersitzes durch eine verstärkte Ausführung ausgetauscht. Die Modifikation ist für den Kunden selbstverständlich kostenlos.

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