Helmpflicht für Fun-Fahrzeuge

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Sicherheit und Gesundheit der Fahrer von Trikes und Quads werden leichtfertig aufs Spiel gesetzt, meinen die Verkehrsexperten der CDU/CSU. Daher fordern der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB, und der zuständige Berichterstatter für Straßenverkehrsrecht und Verkehrssicherheit, Gero Storjohann mehr Verkehrssicherheit bei Quads und Trikes.

Wir fordern eine generelle Schutzhelmpflicht für diese neue Kategorie von Spaßmobilen. Die rot/grüne Bundesregierung hat wieder einmal die Konsequenzen ihres Handelns nicht zu Ende gedacht und eine generelle Schutzhelmpflicht für alle offenen Fun- Fahrzeuge bis heute nicht eingeführt, so die Experten der Union.

Verschärft wird das Problem dadurch, dass es seit dem 1. Februar 2005 die neue Führerscheinklasse S gibt. Hiermit können – ab dem 16. Lebensjahr – die so genannten Leichtkraftfahrzeuge, bei denen es sich in der Praxis vor allem um vierrädrige offene Spaßfahrzeuge (Quads) bis 45 km/h handelt, gefahren werden.

Die Bundesregierung hat jedoch weder für diese Fahrzeuge, noch für die schnellen Trikes und Quads – die mit dem Pkw-Führerschein – sogar auf der Autobahn fahren dürfen, eine Helmpflicht in der StVO vorgeschrieben, bemängeln die Verkehrsexperten von CDU/CSU. Die immer wieder angekündigte Rechtsänderung ist bis heute nicht erfolgt. Die Unions-Fraktion hat dies schon seit langem gefordert. Eine Helmpflicht müsse im Gesetz verankert werden.

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